Meeresumweltschutz
Im Dienste des Meeresumweltschutzes
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ist für die Einhaltung der Vorschriften des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) auf deutschflaggigen Schiffen sowie im Rahmen der Hafenstaatkontrolle auch auf fremdflaggigen Schiffen zuständig. Zudem ist die Prüf- und Zertifizierungsstelle der Dienststelle Schiffssicherheit für die Zulassung von Anlagen für den Meeresumweltschutz zuständig.
Für die Verfolgung von Gewässerverunreinigungen in deutschen Küstengewässern sowie für die Ausstellung von Ölhaftungsbescheinigungen nach dem Bunkerölübereinkommen von 2001 und dem Haftungsübereinkommen von 1992 für deutschflaggige Schiffe ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig.


