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Ballastwasser-Konvention

Ballastwasser-Konvention soll die Verschleppung von Meeresorganismen verhindern

Auf Grund der zunehmenden Probleme durch die Verschleppung von ortsfremden Meeresorganismen durch das Ballastwasser von Seeschiffen wurde in jahrelanger Arbeit bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO an einer Ballastwasserkonvention gearbeitet. Im Jahr 2004 wurde diese Konvention auf einer Diplomatischen Konferenz verabschiedet. Da zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genug Flaggenstaaten diese Konvention ratifiziert haben, ist diese international noch nicht in Kraft. 

 

 

Die Konvention legt im wesentlichen zwei Standards fest, nach welchen Ballastwasser zu behandeln ist, um als nicht als gefährdend im Sinne des Übereinkommens zu gelten:

  • Standard D 1 und
  • Standard D 2.

Während der Standard D1 noch durch eine Ballastwasseraustausch erreicht werden kann, welcher für eine gewisse Übergangszeit nach dem Inkrafttreten erlaubt ist, kann der D2-Standard nur durch eine entsprechende Ballastwasserbehandlungsanlage an Bord erreicht werden. Mittlerweile gibt es auf dem Markt eine ausreichende Anzahl an nach IMO-Standards typgeprüften Behandlungsanlagen.

 

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