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Schiffsrecycling-Konvention

Schiffsrecyling-Konvention wird weltweit Standards zur umweltgerechten Entsorgung von Schiffen setzen

Die Schiffsrecycling-Konvention wird zukünftig für alle neuen und vorhandenen Schiffe ab 500 BRZ gelten. Sie enthält Vorschriften sowohl für Reedereien, Bauwerften, Hersteller, Zulieferer sowie auch für die Abwrackwerften.

 

Hauptbestandteile der neuen Konvention sind die Inventarliste der Gefahrstoffe des Schiffe (Inventory of Hazardous Materials) und die Autorisierung der Abwrackwerften (Authorization of Recycling Facilities).

 

Da diese Konvention erst im Mai 2009 verabschiedet wurde, hat bisher noch kein Staat diese Konvention ratifiziert. Die Konvention ist daher noch nicht in Kraft.

 

 

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