Europäische Schiffsausrüstungsrichtlinie
Richtlinie 96/98/EG
Am 1. Januar 1999 ist die Richtlinie 96/98/EG des Rates der Europäischen Gemeinschaft über Schiffsausrüstungen (EG-Schiffsausrüstungsrichtlinie – MED) in Kraft getreten. Sie soll den freien Handelsverkehr mit diesen Ausrüstungen bei Einhaltung eines gleichen Sicherheitsniveaus innerhalb der EU garantieren. Heute kann eine Ausrüstung, die von einer benannten Stelle eines EU-Mitgliedstaates zertifiziert wurde, auf jedem Schiff, das die Flagge eines EU-Mitgliedstaates führt, ohne erneute Prüfung verwendet oder eingebaut werden. In der EG-Richtlinie über Schiffsausrüstungen werden zusätzlich zu den EG-Baumusterprüfungen Kontrollmaßnahmen durch eine notifizierte Stelle gefordert. Dies können Stichprobenpfüfungen nach Modul F oder QM-Systeme nach Modul D oder E sein.
Auditierung von Schiffsausrüstung
Aufgrund unserer produktbezogenen Kompetenz und langjährigen Erfahrung bieten wir die kostengünstige, gründliche und schnelle Auditierung und Zertifizierung solcher Systeme an. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass ein QM-System nicht zu normierten Unternehmensstrukturen führt. Die individuellen Prozesse im Unternehmen sowie seine spezifischen Eigenheiten, die sich zumeist langjährig bewährt haben, sollen möglichst erhalten und falls nötig optimiert werden.

