Schiffsbesetzung
Gesetzliche Vorgaben
Die Besetzung von Seeschiffen unter deutscher Flagge richtet sich nach der Schiffsbesetzungsverordnung. Die Verordnung enthält keine Vorgaben, wie viele Seeleute insgesamt an Bord eines Schiffes sein müssen (keine Regelbesatzung nach Schiffsgröße oder Fahrtgebiet). Stattdessen macht der Reeder einen Vorschlag für die Besetzung seines Schiffes, der anschließend von der Verwaltung geprüft wird. Für diese Prüfung und die Erteilung des Schiffsbesatzungszeugnisses ist in Deutschland die Dienststelle Schiffssicherheit zuständig.
Die Schiffsbesetzungsverordnung unterscheidet nicht zwischen deutschen Erstregister (Seeschiffsregister) und dem deutschen Internationalen Seeschiffsregister (ISR) und gilt daher ohne Unterschiede für beide Register.
Verantwortlichkeit des Reeders
Nach der Schiffsbesetzungsverordnung hat der Reeder hat sein Schiff so zu besetzen, dass:
- die Schiffssicherheit,
- der sichere Wachdienst,
- die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes,
- die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an Bord sowie
- die sprachliche Verständigung der Besatzung untereinander gewährleistet ist.
Die Dienststelle Schiffssicherheit prüft bei Beantragung eines Schiffsbesatzungszeugnisses den Vorschlag des Reeders für eine sichere Schiffsbesetzung.
Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenosten
Der Bund zahlt für deutsche und EU-Seeleute an Bord von deutschflaggigen Seeschiffen im internationalen Seeverkehr Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten. Die Höhe der Zuschüsse, die jährlich neu beantragt werden müssen, richtet sich sowohl nach der Schiffsgröße (unter/über 3.000 BRZ) als auch der Funktion an Bord (Kapitän/Offizier/Schiffsmann etc.). Die Zuschüsse werden nur für Deutsche und Seeleute aus den EU-Mitgliedstaaten, die bereits vor der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 Mitgliedsstaaten waren, gezahlt. Für die Seeleute aus den „neuen“ EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Polen, Baltikum) sind keine Zuschüsse vorgesehen.
Mehr Informationen dazu finden Sie im "Einflaggungslotsen".
Die PriceWaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfergesellschaft (PWC) in Hamburg berät über die Lohnnebenkostenzuschüsse und hält die erforderlichen Anträge bereit. Die abschließende Prüfung und Bescheiderteilung über die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.

