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Auflieger

Der Reeder ist auch für die ordnungsgemäße Besetzung eines aufliegenden Handelsschiffes verantwortlich. Für Auflieger stellt die Dienststelle Schiffssicherheit kein gesondertes Schiffsbesatzungszeugnis aus. Nach der  Schiffsbesetzungsverordnung wird keine festgelegte Besetzung nach Anzahl der Besatzungsmitglieder für aufliegende Handelsschiffe vorgeschrieben.

 

Während des Aufliegens ist ein Schiff so zu besetzen, dass:

  • der sichere Wachbetrieb gewährleistet ist,
  • in Notfällen effektiv reagiert werden kann,
  • der Verschlusszustand hinsichtlich Feuerschutz und Erhaltung der Schwimmfähigkeit hergestellt ist,
  • die ISM- und ISPS-Rechtsvorschriften eingehalten werden,
  • vor Anker eine sichere Ankerwache im Sinne STCW.7/Circ. 14 vom 24.05.2004 („Guidance for Masters on keeping a safe anchor watch“) gegangen wird.

 

Informationen über die Schiffsbesetzung von aufliegenden Handelsschiffen unter deutscher Flagge (Febr. 2009)

 

Information about safe manning of laid-up-merchant ship under German flag (Feb. 2009)


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