Schiffsbesatzungszeugnis
Beantragen und Ausstellen des Schiffsbesatzungszeugnisses
Das Schiffsbesatzungszeugnis wird von der Dienststelle Schiffssicherheit ausgestellt (nicht durch Klassifikationsgesellschaften). Voraussetzung hierfür ist das Ausfüllen eines Antragsformulars. Das Schiffsbesatzungszeugnis wird üblicherweise direkt an die antragstellende Reederei gesendet.
Verfahren bei Ausnahmen von Nationalitätenvorgaben
Im Schiffsbesatzungszeugnis wird in einer Fußnote angemerkt, dass EU-Schiffsoffiziere durch Offiziere aus Nicht-EU-Staaten ersetzt worden sind. Das Zeugnis kann jederzeit durch ein neues Zeugnis ersetzt werden, sollte diese Option vom Reeder nicht mehr gewünscht werden.
Das Schiffsbesatzungszeugnis wird auf sechs Monate befristet ausgestellt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung des Zeugnisses noch kein Nachweis über die Schaffung der zwei zusätzlichen Auszubildenden-Stellen vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Reeder schriftlich gegenüber der Dienststelle Schiffssicherheit verpflichtet, die geforderten zwei Auszubildenden-Stellen innerhalb von 6 Monaten zu schaffen. Der Antrag ist schiffsgebunden und kann nach Ablauf der Gültigkeit des vorläufigen Zeugnisses nicht wiederholt werden.

