Nachgefragt beim Seeärztlichen Dienst

Welche Voraussetzungen muss ich für die Seediensttauglichkeit erfüllen?
Geprüft werden vor allem der allgemeine Gesundheitszustand sowie das Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen. Ausführliche Informationen zur Seediensttauglichkeit finden Sie in der "Verordnung über die Seediensttauglichkeit".
Wer benötigt ein Seediensttauglichkeitszeugnis?
Ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis ist für alle Kapitäne und Besatzungsmitglieder auf Seeschiffen unter deutscher Flagge erforderlich.
Was kostet die Seediensttauglichkeitsuntersuchung?
Die Seediensttauglichkeitsuntersuchung ist für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kostenfrei. Die Untersuchung ist für den Seemann ebenfalls kostenfrei, wenn der zu Untersuchende auf Grund eines Beschäftigungs- oder Heuerverhältnisses bei der BG Verkehr gesetzlich unfallversichert ist. Entrichtet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer keine Unfallversicherungsbeiträge an die BG Verkehr, ist die Seediensttauglichkeitsuntersuchung kostenpflichtig. Das kann zum Beispiel der Fall sein wenn
- ein Heuerverhältnis unter ausländischer Flagge besteht
- nur eine Krankenversicherung bei der Knappschaft (vorher See-Krankenkasse, Fusion mit der Knappschaft 2008) besteht
- nur eine Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See besteht
Die Höhe der Untersuchungsgebühren ist abhängig von den Anforderungen des jeweiligen Dienstzweiges und beträgt für die erste Untersuchung zwischen 39 und knapp 80 Euro.
Wie lange ist mein Seediensttauglichkeitszeugnis gültig?
Das Seediensttauglichkeitszeugnis im Decks- und Maschinendienst ist üblicherweise für die Dauer von zwei Jahren gültig.
Für folgende Personen ist das Seediensttauglichkeitszeugnis auf ein Jahr begrenzt:
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Personen unter 21 Jahren, die auf Fischereifahrzeugen beschäftigt werden
- Personen über dem 65. Lebensjahr
- Personen, die mit der Zubereitung von Speisen und Getränken beschäftigt werden
Kann auch mein Hausarzt die Seediensttauglichkeitsuntersuchung vornehmen?
Nein, die Seediensttauglichkeitsuntersuchungen dürfen nach dem Seemannsgesetz nur von Ärzten vorgenommen werden, die hierzu vom Seeärztlichen Dienst ermächtigt worden sind. Eine aktuelle Übersicht unserer ermächtigten Ärzte finden Sie hier.

