Anmeldung Ihres Unternehmens

Bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten für ein Unternehmen, etwa der Anmeldung beim Gewerbeamt, beginnt der Versicherungsschutz und somit auch die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft.

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer muss sich telefonisch oder schriftlich innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Füllen Sie dazu einfach den für Ihren Betrieb passenden Anmeldefragebogen aus und senden Sie ihn an die Mitgliederabteilung.

Wann erhalte ich meine Unternehmensnummer?

Sobald die BG Verkehr über die Eröffnung eines in ihre Zuständigkeit fallendes Unternehmen informiert wurde, zum Beispiel durch telefonische Anmeldung oder eine Abschrift der Gewerbeanmeldung, wird das Unternehmen in das Mitgliederverzeichnis der BG Verkehr eingetragen und erhält eine Unternehmensnummer. Die Unternehmerin oder der Unternehmer erhält dann einen Bescheid über die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und weitere Informationen über die Unfallversicherung und die Beiträge für die Versicherung.

Die Unternehmensnummer setzt sich aus 15 Ziffern zusammen. Die ersten 12 Ziffern sind der Unternehmerin/dem Unternehmer des Unternehmens zugeordnet. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Das erste Unternehmen erhält immer das Kennzeichen 001. Sind einer Unternehmerin/einem Unternehmer mehrere Firmen zugeordnet, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.

Bitte nennen Sie die Unternehmensnummer in jedem Schreiben an die BG Verkehr und halten Sie die Nummer auch bei telefonischen Anfragen parat.

Änderungen im Unternehmen

Hat sich Ihre Bankverbindung geändert? Sind Sie umgezogen? Haben sich Ihre gewerbliche Tätigkeit oder die Inhaberverhältnisse geändert? Bitte teilen Sie uns Änderungen jeglicher Art in Ihrem Unternehmen schnellstmöglich mit. Nur so können wir Ihre Daten aktualisieren und die Veränderungen, z. B. im Hinblick auf die Beiträge, kurzfristig berücksichtigen.

Unternehmenseinstellung

Die Zuständigkeit der BG Verkehr endet, wenn Sie Ihr Unternehmen vollständig aufgeben. Bitte denken Sie daran, uns eine Kopie der Gewerbeabmeldung zu schicken. Danach löschen wir Ihr Unternehmen aus dem Unternehmerverzeichnis und erstellen eine Schlussabrechnung.

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