DEÜV-Daten
Seit Dezember 2009 können DEÜV-Meldungen (DEÜV = Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung) nur noch ordnungsgemäß vorgenommen werden, wenn auch die erforderlichen Daten zur Unfallversicherung, d.h. für die Berufsgenossenschaft enthalten sind. Es handelt sich um den so genannten "DBUV" (Datenbaustein Unfallversicherung).
Ursache ist eine Gesetzesänderung, nach der ab 2016 der Entgeltnachweis an die Berufsgenossenschaft entfallen soll. Die für die Beitragsberechnung erforderlichen Bruttoentgelte der Arbeitnehmer erhält die Berufsgenossenschaft dann ausschließlich über die DEÜV-Meldungen. Bis dahin gibt es einen "Parallelbetrieb", d.h. die Unternehmen melden bereits die erforderlichen DEÜV-Daten und reichen gleichzeitig noch ihren Entgeltnachweis bei der Berufsgenossenschaft ein.
Der "Parallelbetrieb" dient als Qualitätssicherungsphase. In dieser Zeit gleicht die BG Verkehr die eingereichten Entgeltnachweise bereits mit den elektronischen DEÜV-Meldungen ab.
Zu den Daten, die im Rahmen der DEÜV-Meldungen für die Unfallversicherung, d.h. für die BG Verkehr zu melden sind, zählen:
Die Betriebsnummer der BG Verkehr
Sie lautet 15141364
Die Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (je nach eingesetzter Lohnbuchhaltungssoftware auch GTS, GTST oder Strukturschlüssel genannt)
Sie lautet ebenfalls 15141364
Die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BG Verkehr
Die Mitgliedsnummer besteht aus neun Ziffern und muss ohne Leerstellen erfasst werden.
Die Gefahrtarifstelle(n) des Unternehmens
Die Unternehmen werden nach dem 24. Gefahrtarif der BG Verkehr zu Gefahrtarifstellen veranlagt. Diese Schlüsselzahl steht für den Gewerbszweig, der ausgeübt wird. Bei Unternehmen, die mit mehr als einer Gefahrtarifstelle veranlagt sind, müssen die einzelnen Beschäftigten den zutreffenden Gefahrtarifstellen korrekt zugeordnet werden.
Das Bruttoentgelt der Beschäftigten
Die Entgelte sind der Höhe nach genau so melden, wie mit dem Entgeltnachweis an die BG Verkehr. Zu melden ist also das in der Unfallversicherung nachweispflichtige Bruttoentgelt*. Insbesondere bei geringfügig Beschäftigten oder unentgeltlich Beschäftigten sind die für das betreffende Jahr geltenden Mindestentgeltwerte zu beachten!
Wichtig: Bei Beschäftigten, die in verschiedenen Gefahrtarifstellen tätig sind, ist das Entgelt anteilig unter den jeweiligen Gefahrtarifstellen zu erfassen.
Die Arbeitsstunden der Beschäftigten
Zu melden sind die von den Beschäftigten tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Wenn darüber keine exakten Aufzeichnungen vorliegen sollten, genügt auch eine gründliche Schätzung der Arbeitsstunden.
TIPP:
Die Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr können ihre jeweiligen DEÜV-Daten jederzeit aktuell unter BGdirekt abrufen.
Fragen zu diesem Thema? Mailen Sie uns bitte unter service-deuev@bg-verkehr.de.
*Eine ausführliche Auflistung der häufigsten Entgeltarten finden Sie hier.
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