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Mindestentgeltgrenzen

Bei der Meldung der Arbeitsentgelte sind die in der Satzung der BG Verkehr verankerten Mindestentgeltgrenzen zu beachten. Liegt das tatsächliche Arbeitsentgelt darunter, wird zur Beitragsberechnung nicht das tatsächliche Entgelt, sondern das Mindestentgelt herangezogen. Die Mindestentgeltgrenzen gelten auch für unentgeltlich tätige Personen, denn auch sie stehen unter Versicherungsschutz, wenn sie im Betrieb wie Arbeitnehmer tätig werden.

 

Weitere Informationen zur Berücksichtigung der Mindestentgeltgrenzen finden Sie auch hier.

 

Für die Jahre 2010 bis 2013 gelten folgende Mindestentgeltwerte:

 


Mitarbeiter war ganzjährig vollbeschäftigt* Mitarbeiter war nicht ganzjährig vollbeschäftigt**/*** Mitarbeiter war teilzeit- bzw. stundenweise beschäftigt ***
2010  pro Jahr  pro Tag  pro Stunde
alte Bundesländer 18.396,-- EURO 61,32 EURO 7,67 EURO 
neue Bundesländer  

15.624,-- EURO

 

52,08 EURO

 

6,51 EURO

2011      
alte Bundesländer 18.396,-- EURO 61,32 EURO 7,67 EURO
neue Bundesländer  

16.128,-- EURO

 

53,76 EURO

 

6,72 EURO

2012      
alte Bundesländer 18.900,-- EURO 63,-- EURO 7,88 EURO
neue Bundesländer 16.128,-- EURO 53,76 EURO 6,72 EURO
2013



alte Bundesländer 19.404,-- EURO
64,68 EURO
8,09 EURO
neue Bundesländer 16.380,-- EURO
54,60 EURO
6,83 EURO

 

* Ein Vollarbeitsverhältnis wird dann unterstellt, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden oder mehr beträgt, es sei denn, ein geltender Tarifvertrag schreibt eine niedrigere wöchentliche Arbeitszeit vor.

** Je Monat werden 25 Arbeitstage zu Grunde gelegt.

*** Diese Berechnung trifft nur für Personen zu, die unständig, d.h. unregelmäßig bei Bedarf tage- oder stundenweise tätig werden.

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