Versicherungsschutz
Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass alle Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert sind (§ 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII).
Unternehmerversicherung
Die Selbstverwaltung der BG Verkehr hat darüber hinaus beschlossen, dass der Versicherungsschutz auch für Einzelunternehmer gilt, ebenso für die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.
Unternehmer von privaten Fahrzeug-, Luftfahrzeug- oder Reittierhaltungen sind nicht versichert und können sich bei der BG Verkehr auch nicht freiwillig versichern.
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr ist nicht davon abhängig, ob im Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Selbst allein arbeitende Unternehmer sind versichert und haben bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung.
In der Satzung der BG Verkehr ist für die Unternehmer derzeit eine Versicherungssumme von 20.000 Euro festgelegt. Diese Versicherungssumme ist Grundlage für die Beitragsberechnung sowie etwaiger Geldleistungen durch die BG Verkehr. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung hat jeder Unternehmer die Möglichkeit, die im Versicherungsfall zustehenden Geldleistungen der BG Verkehr zu erhöhen und sie damit den persönlichen Einkommensverhältnissen anzupassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist für die Unternehmer eine Befreiung von der Unternehmerversicherung möglich. Mit der Befreiung endet der Versicherungsschutz durch die BG Verkehr! Ein Antragsformular für die Befreiung von der Unternehmerversicherung finden Sie hier.
Freiwillige Versicherung
Die Ehepartner der Unternehmer sowie Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH bzw. GmbH & Co. KG können sich grundsätzlich freiwillig bei der BG Verkehr gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten absichern, ebenso Kommanditisten einer KG und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrages.
Wir beraten Sie gern über den Abschluss und den Umfang der freiwilligen Versicherung.




