Auslegungsrichtlinien zur Zuständigkeit
Mit folgenden Unfallversicherungsträgern gibt es gemeinsame Auslegungsrichtlinien zur Zuständigkeit:
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
Die BG Bau erkennt die Zuständigkeit der BG Verkehr an:
- wenn Straßenreinigungsarbeiten ausschließlich oder überwiegend unter Einsatz von Kehrsaugwagen bzw. Kehrsaugvorrichtungen erfolgen
- wenn bei Kanalreinigung die Zahl der Saugwagen gegenüber den Kanalreinigungs-Kfz mit Zusatzgeräten überwiegt
- bei Kanaluntersuchungen mit Kanalfernauge.
Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtsdienst und Gesundheitspflege (BGW)
Für nicht gemeinnützige Krankentransporte ist die BG Verkehr zuständig, für gemeinnützige die BGW, soweit nicht wegen § 128 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII eine Unfallkasse zuständig ist.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
| Unternehmensbezeichnung | zuständiger UV-Träger |
|---|---|
| Bestattungsunternehmen, deren Schwerpunkt die Vermittlung von Bestattungs-Diensleistungen ist (auch wenn Leichenbeförderung gelegentlich und in geringem Umfang selbst ausgeführt wird) |
VBG |
| Bestattungsunternehmen, die Leichenbeförderung als eigene gewerbliche Tätigkeit regelmäßig anbieten und durchführen |
BG Verkehr |
| Luftsport-Clubs (Vereine) |
VBG |
| Motorsport-Clubs (Vereine) |
VBG |
| Pensionsstallhaltung |
BG Verkehr |
| Pferdesport-Trainer mit vorhandener Stallhaltung und Trainingsanlage |
BG Verkehr (sofern nicht eine Landwirtschaftliche BG zuständig ist) |
| Pferdesport-Trainer ohne vorhandene Stallhaltung und Trainingsanlage | VBG (sofern nicht eine Landwirtschaftliche BG zuständig ist) |
| Reitlehrer mit eigenen Schulpferden (Reittierhaltung) |
BG Verkehr |
| Reitlehrer ohne eigene Schulpferde | VBG |
| Reitsport-Clubs (Vereine) |
VBG |
| Reittier- und Stallhaltungen mit gewerbsmäßiger Zielsetzung |
BG Verkehr |
| Reittierhaltung (privat) |
BG Verkehr |
| Stallgemeinschaften (privat und ohne sportliche Zielsetzung) |
VBG |




