Entgeltnachweis

Am Jahresende holt die BG Verkehr von den Mitgliedsbetrieben einen Entgelt- und Mitarbeiternachweis ein. Darin melden die Unternehmen unter Berücksichtigung der Mindestentgeltgrenzen die jährlichen Bruttoentgelte ihrer Arbeitnehmer und Aushilfskräfte (§ 165 SGB VII).


Wichtig: Der Entgeltnachweis muss auch dann eingereicht werden, wenn im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden. In diesem Fall heißt es einfach „Fehlanzeige“.

 

Eine Meldung im DEÜV-Meldeverfahren entbindet nicht von der Pflicht, den Entgeltnachweis bei der BG Verkehr einzureichen.

 

Der Entgeltnachweis kann selbstverständlich auch online eingereicht werden. Der geschützte Zugang ist über das Extranet  BGdirekt möglich, auf das ausschließlich die Mitgliedsbetriebe Zugriff haben.

 

Eine ausführliche Auflistung der häufigsten Entgeltarten finden Sie hier.

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