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Entgeltnachweis

Am Jahresende holt die BG Verkehr von den Mitgliedsbetrieben einen Entgelt- und Mitarbeiternachweis ein. Darin melden die Unternehmen je Gefahrtarifstelle und unter Berücksichtigung der Mindestentgeltgrenzen die jährlichen Bruttoentgelte ihrer Arbeitnehmer, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der Mitarbeiter (§ 165 SGB VII).

Mit Einführung des 24. Gefahrtarifs am 1.1.2011 wurden die bisherigen kaufmännischen Gewerbszweige (Schlüssel 510 und 511) in die neuen technischen Gefahrtarifstellen integriert. Damit werden die Entgeltmeldungen noch einfacher.


Wichtig: Der Entgeltnachweis muss auch dann eingereicht werden, wenn im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden. In diesem Fall heißt es einfach „Fehlanzeige“.

 

Die DEÜV-Meldungen an die Einzugsstellen müssen zusätzlich zu den Entgeltnachweisen, die die BG Verkehr erhält, vorgenommen werden.

 

Der Entgeltnachweis kann selbstverständlich auch online bei der BG Verkehr eingereicht werden. Der kennwortgeschützte Zugang ist über das Extranet  BGdirekt möglich, auf das ausschließlich die Mitgliedsbetriebe Zugriff haben. Unsere Online-Anwendung enthält sämtliche für die Entgeltmeldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen.

  

Die wichtigsten Informationen zum Entgeltnachweis 2011 finden Unternehmer und Steuerberater auch hier.


Eine ausführliche Auflistung der häufigsten Entgeltarten finden Sie hier.

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