Gewerbeanmeldung

Bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten für ein Unternehmen, etwa der Gewerbeanmeldung, beginnt der Versicherungsschutz und somit auch die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft (§ 136 Absatz 1 SGB VII).

 

Jede Unternehmerin/jeder Unternehmer muss sich innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

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