Gewerbeanmeldung
Bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten für ein Unternehmen, etwa der Gewerbeanmeldung, beginnt der Versicherungsschutz und somit auch die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft (§ 136 Absatz 1 SGB VII).
Jede Unternehmerin/jeder Unternehmer muss sich innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft anmelden.





