Mitgliedsnummer
Sobald die BG Verkehr über die Eröffnung eines in ihre Zuständigkeit fallendes Unternehmen informiert wurde, z.B. durch telefonische Anmeldung oder eine Abschrift der Gewerbeanmeldung, wird das Unternehmen in das Unternehmensverzeichnis der BG Verkehr eingetragen und erhält eine (neunstellige nummerische) Mitgliedsnummer.
Die Unternehmerin/der Unternehmer erhält einen Bescheid über die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und weitere Unterlagen über die Versicherung sowie die Beiträge für die Versicherung.





