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Lastenausgleich/-verteilung

Lastenausgleich/-verteilung


Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wird der bisherige "Lastenausgleich" unter den Berufsgenossenschaften stufenweise durch ein neues System, die so genannte "Lastenverteilung", ersetzt.

Danach werden insbesondere solche Altlasten (Rentenlasten) von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen, die durch Strukturwandel innerhalb der Branchen verursacht werden.

 

In der Praxis sieht das so aus: Zunächst bringt jede Berufsgenossenschaft Rentenlasten in etwa in Höhe ihrer "Strukturlast" auf. Diese entspricht der Belastung, die eine Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie schon immer so viele (oder wenige) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verzeichnet hätte, wie derzeit. Der Teil der eigenen Rentenlasten, der diesen mathematisch ermittelten Wert übersteigt, ist die "Überaltlast" und fließt in einen "Solidartopf". Die Überaltlasten aller Berufsgenossenschaften werden dann auf die ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften verteilt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass 70 Prozent der Überaltlast nach Entgelten, d.h wirtschaftlicher Leistungskraft, zu verteilen sind und 30 Prozent nach Neurenten, also nach dem Risiko. Letzteres bedeutet, dass für einen Teil der Überaltlast auch die Gefahrklassen der Unternehmen Einfluss auf den Beitrag zur Lastenverteilung haben.

Der Übergang vom bisherigen Lastenausgleich auf das neue System der Lastenverteilung erfolgt stufenweise und wird mit der Umlage für das Jahr 2013 abgeschlossen sein.

 

Bei dem Teil der Überaltlast, der nach Entgelten zu verteilen ist, wird für jedes Unternehmen ein Lohnsummen-Freibetrag, berücksichtigt (2010: 184.000 Euro).

 


Die BG Verkehr, die zu den ausgleichspflichtigen Berufsgenossenschaften zählt, hat auf die Höhe der Ausgleichszahlungen leider keinen Einfluss.  

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