Beitragsfuß: Verteilungsschlüssel der Beitragsberechnung, der jedes Jahr nach dem Haushaltsabschluss und der Umlagerechnung berechnet und vom Vorstand festgelegt wird.
Entgelte: Summe der Lohnsummen der Arbeitnehmer und der Versicherungssummen der versicherten Unternehmer sowie der freiwillig Versicherten.
Formel für die Berechnung des Beitragsfußes:
Umlageforderung x 1.000 geteilt durch Entgelte x Gefahrklassen
Formel für die Berechnung des Beitrags:
Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß geteilt durch 1.000
Gefahrtarif: Das Gesetz schreibt den Berufsgenossenschaften vor, spätestens alle sechs Jahre das Unfallrisiko in den einzelnen von ihr versicherten Branchen (Gefahrtarifstellen) zu überprüfen. Das Unfallrisiko ist in den Branchen, die bei der BG Verkehr versichert sind, unterschiedlich hoch. Unternehmen mit einer ähnlichen Gefährdung werden zu Risikogemeinschaften, den Gefahrtarifstellen, zusammengefasst, die einer Gefahrklasse zugeordnet sind. Die einzelnen Gefahrtarifstellen mit ihren Gefahrklassen werden in einem Gefahrtarif zusammengefasst.
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Gefahrklasse: Die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung sind abhängig vom Unfallrisiko in den einzelnen Branchen. Das Unfallrisiko drückt sich aus in den Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen. Die Gefahrklassen werden durch Gegenüberstellung der Entschädigungsleistungen und der Entgelte innerhalb eines definierten Beobachtungszeitraums ermittelt.
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Lastenausgleich: Unter den Berufsgenossenschaften findet ein jährlicher Lastenausgleich statt. Seit 2009 wird der bisherige Finanzausgleich schrittweise auf eine neue Lastenverteilung umgestellt. Danach trägt zunächst jede Berufsgenossenschaft Rentenlasten in einer Höhe, die dem aktuellen Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in den von ihr versicherten Unternehmen entspricht. Rentenlasten, die darüber hinausgehen, werden von der Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften getragen.
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Umlageforderung: Tatsächliche Aufwendungen des zurückliegenden Jahres.
Umlagerechnung: Siehe Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung.
Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung: Basis für die Beitragsberechnung bei der BG Verkehr sind die tatsächlichen Aufwendungen des zurückliegenden Jahres. Dieser Bedarf wird in der Umlagerechnung, verteilt nach Gefahrklassen, auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt. Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach einer festen Formel. Bestandteile der Berechnung sind der Beitragsfuß, die Gefahrklassen, die Entgelte der Versicherten und die für das abgelaufene Jahr ermittelte Umlageforderung (= Finanzbedarf).
Vorschüsse: Die Beiträge der BG Verkehr werden erst nach Ablauf eines Jahres ermittelt und im Wege einer Umlagerechnung auf die Beitragspflichtigen umgelegt. Damit die BG Verkehr auch im laufenden Geschäftsjahr ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, werden Vorschüsse erhoben. Bei der Bemessung der Vorschusshöhe orientiert sich der Vorstand der BG Verkehr an den Ausgaben für das abgelaufene Geschäftsjahr und den zu erwartenden Ausgaben für das laufende Geschäftsjahr.