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BG Verkehr Newsletter - Nummer 5/2011
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So stellt man Lkw-Spiegel richtig ein
Bei manchen Fahrmanövern muss ein Lkw-Fahrer bis zu sechs Spiegel im Blick behalten. Wie sie richtig eingestellt sind, erklärt eine neue Unterweisungskarte der BG Verkehr. Sie gibt auf zwei Seiten Tipps, was dabei zu beachten ist.
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Die BG Verkehr hat bisher 15 Unterweisungskarten entwickelt, um Mitgliedsunternehmen bei der praxisnahen Vorbereitung und Durchführung von Kurzunterweisungen zu unterstützen. Die Unterweisungskarte 15 "Spiegel richtig einstellen" erhalten Sie wie alle weiteren Karten über den Medienkatalog der BG Verkehr.
Mehr zu den Unterweisungskarten lesen Sie auch in der nächsten Ausgabe des Mitgliedermagazins SicherheitsProfi. Die Ausgabe Nr. 6 erscheint am 16. September 2011.
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Busprofis in Thüringen: In einer Woche ist Anmeldeschluss
Am 19. Oktober wird Thüringens sicherster Busfahrer gesucht. Die Teilnahme ist kostenlos. Wer an dem Wettbewerb teilnehmen möchte, hat noch bis zum 1. September 2011 Zeit, sich anzumelden.
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Zu dem Wettbewerb „Thüringens sicherster Busfahrer“ rufen der ADAC, der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmer und die BG Verkehr gemeinsam auf. Mit der Aktion soll verantwortungsbewusstes, sicheres und energiesparendes Fahren ausgezeichnet und auf die wichtige Rolle der Busfahrerinnen und Busfahrer aufmerksam gemacht werden. Schirmherr Chistian Carius, Thüringens Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, unterstützt die Aktion: "Mehr Sicherheit auf Thüringer Straßen ist mir ein wichtiges und unverzichtbares Anliegen. Ich bin gespannt, wer Thüringens sicherste(r) Busfahrer(in) wird. An Kandidatinnen und Kandidaten wird es, hoffe ich, nicht mangeln."
Der Wettbewerb findet am 19. Oktober 2011 im ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Nohra statt: ADAC Hessen-Thüringen e. V., Fahrsicherheits-Zentrum Thüringen, Gebreitestraße 2, 99428 Nohra
Als erster Preis winkt eine Flugreise für zwei Personen zu einer Scania Werksbesichtigung mit Übernachtung und Rahmenprogramm.
Weitere Infos und das Anmeldeformular finden Sie hier.
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Neu: Rubrik Statistik auf der Homepage der BG Verkehr
Aktuelle Zahlen und Diagramme veröffentlicht die BG Verkehr jedes Jahr in ihrem Mitgliedermagazin. Zukünftig werden diese Daten auch im Internet zur Verfügung stehen - zusammen mit zusätzlichen Auswertungen, der Bilanz und weiterem Zahlenmaterial.
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Die BG Verkehr erhält immer wieder Anfragen zu Zahlen, Daten und Fakten der Unfallversicherung: Wieviele Unternehmen sind versichert? Steigen die Unfallzahlen? Wieviel hat die BG Verkehr 2010 für Leistungen ausgegeben? Antworten auf diese und viele andere Fragen finden Interessierte zukünftig in der Rubrik Statistik im Internet.
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Dienststelle Schiffssicherheit zieht um
Die Dienststelle Schiffssicherheit zieht am 19. September um. Die neuen Verwaltungsräume befinden sich nur wenige Meter vom alten Standort entfernt in der Brandstwiete 1 in 20457 Hamburg. Die Telefonnummern bleiben unverändert. Der Umzug ist erforderlich, weil das Seehaus im Zuge der Fusion nicht mehr rentabel zu bewirtschaften war und verkauft wurde.
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Jahresbericht der Dienststelle Schiffssicherheit im Internet
Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat den Jahresbericht über ihre Tätigkeit im Jahr 2010 herausgegeben. Der Bericht erscheint ausschließlich in elektronischer Form.
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Die Dienststelle Schiffssicherheit ist Teil der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) und untersteht der Aufsicht der Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie Arbeit und Soziales. Sie ist aus der Schiffsicherheitsabteilung und dem Seeärztlichen Dienst der ehemaligen See-Berufsgenossenschaft (See-BG) hervorgegangen. Die Dienststelle Schiffssicherheit ist für Aufgaben im Zusammenhang mit Schiffssicherheit, Meeresumweltschutz und maritimer Medizin zuständig.
Hafenstaatkontrolle: Weniger Festhaltungen als im Vorjahr.
Im Jahr 2010 sank die Anzahl der fremdflaggigen Schiffe, denen die Dienststelle die Weiterfahrt vorübergehend untersagte, von 49 auf 36 Schiffe. Dieser deutliche Rückgang zeigt, dass die international verbindliche Festlegung der Qualitätsstandards für Seeschiffe allmählich Wirkung zeigt. Anlass für eine Festhaltung sind schwere Verstöße gegen die Sicherheits- und Umweltschutzstandards der International Maritime Organzation (IMO). Die Anzahl der Schiffe, die leichte oder mittelschwere Mängel aufwies, sank gegenüber dem Vorjahr von 768 auf 733. Wie in den Vorjahren erfüllte die Dienststelle Schiffssicherheit die Vorgabe, mindestens ein Viertel der Schiffe zu kontrollieren, die unter ausländischer Flagge deutsche Häfen anlaufen. Im Jahr 2010 wurden 1466 ausländische Schiffe von der Dienststelle kontrolliert.
Seit dem 1. Januar 2011 gilt in Deutschland die neue Hafenstaatkontrollrichtlinie der EU. Das neue Konzept verfeinert die Auswahl der Schiffe weiter nach dem bestehenden Risiko und entlastet gut betriebene Schiffe durch längere Inspektionsintervalle.
Deutsche Schiffe schneiden im internationalen Vergleich erneut gut ab und belegen auf der weißen Liste der Kontrollstaaten einen hervorragenden zweiten Platz.
Den Jahresbericht zum Herunterladen finden Sie hier.
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Satzung aktualisiert
Von der Vertreterversammlung der BG Verkehr wurde am 1. Juni 2011 der zweite Nachtrag zur Satzung der BG Verkehr beschlossen. Bei den Änderungen handelte es sich größtenteils um redaktionelle Korrekturen. Die Satzung mit Stand August 2011 steht im Internet als Download zur Verfügung.
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Neben der Satzung in der Fassung des zweiten Nachtrages sind im Downloadbereich auch die Nachträge als Einzeldokumente verfügbar:
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Praxisseminar Ladungssicherung in München
In der Ladungssicherung hat sich die Verbindung von Theorie und Praxis schon oft bewährt. Die BG Verkehr ist deshalb Mitinitiator des Praxisseminars Ladungssicherung in München. Es richtet sich an Personen mit dem Verantwortungsbereich Ladungssicherung bei Transportunternehmen, Speditionen, Verladern und Kontrollbehörden.
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Ladungssicherung gehört zu den Pflichten, die gern etwas stiefmütterlich behandelt werden. Dabei riskieren Fahrer nicht nur die eigene Gesundheit sowie die Sicherheit anderer, sondern es drohen auch saftige Geldbußen und Punkte in Flensburg. Aber auch Transportunternehmer und Verladern stehen in der Verantwortung.
Auf dem 3. Praxistag Ladungssicherung werden deshalb aktuelle Themen der Ladungssicherung aufgegriffen. Kurzvorträge u.a. zur Kontrollpraxis des BAG, zur Prävention und über Ladungssicherungsnormen stehen auf der Tagesordnung. Das Prgramm umfasst außerdem eine Praxisvorführung des Lang-Lkw, den Besuch verschiedener Stationen, an denen Sicherungsmethoden und -risiken vorgestellt werden sowie eine Testfahrt mit dem Gurtschlitten der BG Verkehr.
Mitglieder der BG Verkehr zahlen für die Teilnahme einen ermäßigten Preis. Frühbucher erhalten bis zum 26. September eine Ermäßigung von 50 Euro. Informationen zu der Veranstaltung, zu den Kosten und zum Programmablauf finden Sie auf den Seiten der Verkehrsrundschau.
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Mobile Kommunikation am Fahrerarbeitsplatz
Immer häufiger nutzen Berufskraftfahrer digitale Systeme, um mit Leitstellen und Disponenten zu kommunizieren, zu navigieren oder um wichtige Informationen zu erhalten. Die BG Verkehr und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) haben in einer handlichen Broschüre Tipps für den Einkauf geeigneter Systeme und deren sichere Nutzung zusammengestellt.
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Die Broschüre enthält Hinweise für den Einkauf von Bedienelementen und Displays und erläutert Vor- und Nachteile verschiedener Ausführungen und Gestaltungsgrundsätze, zum Beispiel von Tasten und Bildschirmen. Sie enthält außerdem Hinweise zur Arbeitsorganisation und geht auf die richtige Positionierung und Befestigung von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnologie an Fahrerarbeitsplätzen ein.
Die Broschüre "Informations- und Kommunikationstechnologie an Fahrerarbeitsplätzen" steht als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung; ebenso die 2009 erschienene Berufsgenossenschaftliche Information "Informationen zum Einsatz von Kommunikation-und Informationssystemen an Fahrerarbeitsplätzen" (BGI 8696).
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See & Sicherheit 2010
Die Mitgliederzeitschrift der See-BG wurde nach der Fusion in das neue Magazin "SicherheitsProfi" der BG Verkehr integriert. Wer die "See-Seiten" verpasst hat, kann sich jetzt eine Zusammenstellung als PDF-Datei herunterladen.
Sie finden den Jahresband 2010 hier.
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Bahnübergänge: Gefahr wird unterschätzt
Jedes Jahr kommt es an Eisen- und Straßenbahnübergängen zu mehreren Tausend Unfällen. Mit der Aktion „Geblickt? Sicher drüber“ engagieren sich die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, ADAC und die Deutsche Bahn AG gemeinsam für sinkende Unfallzahlen.
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Aufgrund der lebensbedrohlichen Wissenslücken vieler Menschen haben sich die Unfallverhütungsexperten der drei Organisationen entschlossen, die Gemeinschaftsaktion ins Leben zu rufen. Ziel ist es, die Verkehrsteilnehmer für die Gefahren an Bahnübergängen zu sensibilisieren und an Regeln zu erinnern, deren Einhaltung eigentlich für jeden Verkehrsteilnehmer selbstverständlich sein sollte.
Zwei Faltblätter weisen getrennt nach Eisenbahn- und Straßenbahnbereich auf die an Bahnübergängen lauernden Risiken hin. Informationen zur Aktion finden Sie hier. Zwei Faltblätter und ein Film zur Aktion „Geblickt? Sicher drüber“ stehen bei der VBG zum Herunterladen zur Verfügung.
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Grundlage für Fahrberechtigungen von Einsatzfahrzeugen
Ab sofort können die Länder Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge auf eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen ausdehnen. Diese Fahrberechtigungen gelten für ehrenamtlich tätige Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
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Die Fahrberechtigungen gelten im gesamten Bundesgebiet und schließen Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von 7,5 Tonnen mit ein. Die Fahrberechtigung wird nach einer organisationsinternen Einweisung und Prüfung erteilt. Bei den dafür nötigen Fahrten auf öffentlichen Straßen muss der Bewerber entweder von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden oder aber von einem mindestens 30 Jahre alten Angehörigen der Organisation, der mindestens seit fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse C1 besitzt und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister hat.
Die Regelung trat mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 29. Juni 2011 in Kraft. Wie es in der Begründung heißt, hat das Bundesverkehrsministerium gegenüber der EU die Auffassung vertreten, dass der Katastrophenschutz hierzulande größtenteils aus den genannten Organisationen besteht. Nur für den Katastrophenschutz lässt die EU Ausnahmen von der EG-Führerscheinrichtlinie zu.
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Ungarn verschärft Strafen für Verkehrssünder
Ungarn hat seine Straßenverkehrsordnung zum 1. Juli geändert und kann nun bei Verkehrsdelikten im schlimmsten Fall sogar das Fahrzeug beschlagnahmen. Laut dem Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring-Club (ÖAMTC) kann die Polizei bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln an Ort und Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (1.100 Euro) verhängen. Werde die Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern und somit beschlagnahmen.
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DGUV: Mehr Arbeit, mehr Unfälle
Mehr Unternehmen, mehr Beschäftigte, mehr Arbeitsstunden, aber auch mehr Arbeitsunfälle: Die Eckdaten der gesetzlichen Unfallversicherung spiegeln 2010 die sich erholende deutsche Wirtschaftsleistung wider.
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Parallel zu dieser Entwicklung ist das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, leicht gestiegen. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor. Danach hat sich das Risiko von 24,3 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter auf 25,8 Unfälle erhöht. Trotz dieser Erhöhung liegen die Unfallzahlen aber immer noch unter dem Niveau des Jahres 2008 (26,8 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter).
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Kein Unfallschutz nach Alkoholkonsum
Wer bei der Berufsgenossenschaft versichert ist, genießt auch auf dem direkten Weg von und zur Arbeit Unfallversicherungsschutz. Ereignet sich ein Wegeunfall, weil der Beschäftigte Alkohol konsumiert hat und eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille aufweist, so liegt eine sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit" vor. In diesen Fällen geht der Unfallversicherungsschutz verloren.
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Nach einem aktuellen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.5.2011 (AZ: L 9 U 154/09) gilt dies selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 30-jähriger Vater von zwei Kindern erlitt auf der Heimfahrt nach seiner Arbeit einen tödlichen Verkehrsunfall. Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalles nicht angeschnallt war. Eine Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 2,2 Promille, wobei unklar war, inwieweit der Mann den Alkohol bereits auf dem Werksgelände konsumiert hatte.
Die Richter hatten zu entscheiden, ob auf der Heimfahrt Unfallversicherungsschutz bestand. In dem Urteil heißt es, dass Alkoholmissbrauch grundsätzlich eine eigenverantwortliche Schädigung ist, und zum Verlust der gesetzlichen Unfallversicherung führt. Selbst wenn der Alkoholkonsum auf dem Werksgelände stattfindet und von dem Arbeitgeber geduldet wird, bleibt der Versicherte verantwortlich, solange der Arbeitgeber Vorsorgemaßnahmen einhält und damit seine Fürsorgepflicht erfüllt. Dabei handelt es sich um ein bestehendes Alkoholverbot, eine entsprechende Betriebsvereinbarung sowie Aufklärungsmaßnahmen, so das Gericht. Gegen das Urteil ist Revision vor dem Bundessozialgericht (BSG) eingelegt worden.
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Fußballspiel auf der Dienstreise ist nicht unfallversichert
Auch während einer Dienstreise sind Mitarbeiter unfallversichert. Das ist aber keine Versicherungsschutz rund um die Uhr. Versichert sind Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenängen. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt.
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Vor dem Landessozialgericht hatte ein Baumarktleiter geklagt. Er verletzte sich bei einem Fußballfreundschaftsspiel am rechten Kniegelenk. Das Fußballspiel fand im Rahmen eines zweitägigen Treffens von Baumarktleitern bei einem Lieferanten statt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Gewährung einer Verletztenrente ab. Der 49-Jährige klagte daraufhin mit der Begründung, das Fußballspiel sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewesen, welche die Verbundenheit unter den Betriebsangehörigen fördern sollte. Zudem sei es ein fester Bestandteil des Tagungsprogramms gewesen, dem er sich nicht habe entziehen können.
Sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Das Fußballspiel habe der Auflockerung der Veranstaltung gedient und sei damit dem Rahmenprogramm zuzuordnen. Hieran ändere auch die Aufnahme in die Tagesordnung der Veranstaltung nichts. Andernfalls läge es in der Hand des jeweiligen Unternehmers, den Unfallversicherungsschutz auf unversicherte Tätigkeiten auszuweiten. Im Übrigen sei der Kläger zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten weder aus arbeitsvertraglichen noch aus sonstigen Gründen verpflichtet gewesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen (Urteil vom 15.3.2011, AZ: L 3 U 64/06).
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Termine
- 11. - 15. September
Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Instanbul - 15. - 18. September 2011
Internationale Automobil-Ausstellung (IAA), Frankfurt am Main - 22. - 24. September 2011
Finale StaplerCup 2011, Aschaffenburg - 28. September 2011
7. KEPnet Strategieforum BRIEF, Messe Stuttgart, Congresscenter ICS, Eingang Ost (im Rahmen der Post-Expo 2011) Die BG Verkehr ist mit einem Infostand vor Ort. - 18. - 21. Oktober 2011
A+A Düsseldorf - 19. Oktober 2011
Wettbewerb "Thüringens sicherster Busfahrer", ADAC Hessen-Thüringen e. V., Fahrsicherheits-Zentrum Thüringen, Gebreitestraße 2, 99428 Nohra - 27. Oktober 2011
3. Praxistag Ladungssicherung, Truck Forum, Dachauer Straße 570, 80995 München (für Mitglieder der BG Verkehr ermäßigter Teilnahmepreis) - 23. - 24. November 2011
TTD-Konferenz (Technology based Training for Drivers, Dresden)
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