Selbstständige und Unternehmer

Die Selbstverwaltung der BG Verkehr hat beschlossen, dass sich der Versicherungsschutz auch auf Unternehmer von Einzelunternehmen und Personengesellschaften erstreckt.

Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr ist also nicht davon abhängig, ob im Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Selbst allein arbeitende Unternehmer sind versichert und haben bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung.

Unternehmerinnen und Unternehmer von privaten Fahrzeug-, Luftfahrzeug- oder Reittierhaltungen unterliegen nicht der satzungsmäßigen Unternehmerversicherung und können sich bei der BG Verkehr auch nicht freiwillig versichern.

InformationAusführliche Informationen zur Unternehmerversicherung und zu deren Beitragsberechnung, zur freiwilligen Versicherung und zur Zusatzversicherung finden Sie im Bereich Mitgliedschaft und Beitrag.
zur Unternehmerversicherung

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