Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden. Als Unfall gelten "zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen." Zu den versicherten Tätigkeiten gehört neben der eigentlichen Arbeit auch:

  • das Zurücklegen des unmittelbaren, direkten Weges von der Wohnung zum Ort der versicherten Tätigkeit und zurück (Wegeunfälle),
  • die Teilnahme am Betriebssport, wenn nicht der Wettkampf im Vordergrund steht,
  • Teilnahme an vom Unternehmen veranstalteten Betriebsfeiern und Ausflügen.

Ausnahmen:
Unfälle, die absichtlich herbeigeführt werden, sind keine Arbeitsunfälle. Auch Unfälle, die ausschließlich auf Trunkenheit oder private Tätigkeiten zurückgehen, gelten nicht als Arbeitsunfall.

  

Unfallanzeige

Ein Arbeitsunfall sollte der BG Verkehr möglichst rasch gemeldet werden. Nur so ist eine schnelle und zuverlässige Hilfe möglich. Anzeigepflichtig ist ein Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Unfälle mit tödlichem Ausgang oder mehr als fünf Verletzten sind der BG Verkehr so schnell wie möglich - telefonisch, per Fax oder per E-Mail - zu melden.

Vordrucke für die Unfallmeldung senden wir Ihnen gern zu.

 

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