Berufskrankheit
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die von der Bundesregierung in der Anlage I zur Berufskrankheitenverordnung als solche verzeichnet sind und die sich ein Versicherter durch seine Arbeit (versicherte Tätigkeit) zugezogen hat.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden aber auch andere Krankheiten so wie eine Berufskrankheit entschädigt.
Berufskrankheitenanzeige
Hat ein Unternehmer Anhaltspunkte dafür, dass bei einem Versicherten eine Berufskrankheit vorliegen könnte, muss er das der BG Verkehr melden. Auch für einen Arzt, der vermutet, dass eine Berufskrankheit vorliegt, gelten besondere Anzeigepflichten.
Berufskrankheitenverfahren
Die BG Verkehr führt nach Eingang einer Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit ein Feststellungsverfahren durch, in dem die Arbeits- und Krankheitsvorgeschichte ermittelt wird. Dabei wird auch ein ärztlicher Sachverständiger beteiligt, um festzustellen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit gegeben sind. Ist dies der Fall, prüft die BG Verkehr, ob die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit bestehen. Abschließend wird die Sache zur Entscheidung dem Rentenausschuss vorgelegt. Dieser ist paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt.





