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Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die von der Bundesregierung in der Anlage I zur Berufskrankheitenverordnung als solche verzeichnet sind und die sich ein Versicherter durch seine Arbeit (versicherte Tätigkeit) zugezogen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen werden aber auch andere Krankheiten so wie eine Berufskrankheit entschädigt.

 

Berufskrankheitenanzeige

Hat ein Unternehmer Anhaltspunkte dafür, dass bei einem Versicherten eine Berufskrankheit vorliegen könnte, muss er das der BG Verkehr melden. Auch für einen Arzt, der vermutet, dass eine Berufskrankheit vorliegt, gelten besondere Anzeigepflichten.

 

Berufskrankheitenverfahren

Die BG Verkehr führt nach Eingang einer Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit ein Feststellungsverfahren durch, in dem die Arbeits- und Krankheitsvorgeschichte ermittelt wird. Dabei wird überprüft, ob die medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufskrankheit gegeben sind.

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