Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen

Durchgangsarztverfahren

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind besonders qualifizierte Chirurgen oder Orthopäden, die über räumlich und medizinisch-technisch besonders ausgestattete Arztpraxen verfügen. Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Behandlung durch den Hausarzt ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung notwendig ist. Die kann der D-Arzt selbst durchführen oder die Überweisung in eine entsprechend ausgestattete Klinik veranlassen.

 

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Unfallverletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

 

Die Suche nach einem Durchgangsarzt und weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

 

Artikelaktionen
Dienststelle Schiffsicherheit Dienststelle Schiffsicherheit Dienststelle Schiffsicherheit Seeärztlicher Dienst Ship Safety Division Ship Safety Division Maritime Medical Service
Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst (ASD)
BGdirekt
Fahrer-Assistenz-Systeme
Medienkatalog

Medien der BG Verkehr bestellen

UVVen, Broschüren, Checklisten, DVDs, CD-ROMs und Plakate

mehr
Kompendium Arbeitsschutz

Vorschriften und Regeln

Rechtstexte und Informationen zur Arbeitssicherheit im Volltext

mehr
Aus- und Fortbildung

Themen und Termine

Seminare, Moderatorenprogramme und Fahrsicherheitstrainings

mehr