Durchgangsarztverfahren

Unfallverletzte sind nach Arbeits- oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
    oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
    oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
    oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine allgemeine Behandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Behandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.

 

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

 

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