Durchgangsarztverfahren
Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind besonders qualifizierte Chirurgen oder Orthopäden, die über räumlich und medizinisch-technisch besonders ausgestattete Arztpraxen verfügen. Sie führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden, ob eine Behandlung durch den Hausarzt ausreicht oder ob eine besondere Heilbehandlung notwendig ist. Die kann der D-Arzt selbst durchführen oder die Überweisung in eine entsprechend ausgestattete Klinik veranlassen.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Unfallverletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Die Suche nach einem Durchgangsarzt und weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).




