Geldleistungen
Um den Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und/oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, haben die Unfallversicherungsträger nach den gesetzlichen Bestimmungen (Sozialgesetzbuch VII) Verletztengeld bzw. Übergangsgeld an den Versicherten zu zahlen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).





