Deutsche Unfallversicherung Verbindungsstelle - Ausland

Internationale Verträge über Soziale Sicherheit benennen für jeden Staat und jeden Sozialversicherungszweig eine Verbindungsstelle. Diese hat den grundsätzlichen Auftrag, Unfallversicherungsträger, Unternehmen, Versicherte und andere Stellen bei der Umsetzung der internationalen Verträge zu unterstützen. Hinzu kommen spezielle Einzelaufgaben, wie zum Beispiel die Abwicklung von Rentenzahlungen der Unfallversicherung an Empfänger im Ausland.

Für die deutsche Unfallversicherung ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV) die Verbindungsstelle. Der Dachverband hat der BG Verkehr zahlreiche Verbindungsstellen übertragen:

 

•    Verbindungsstelle Dänemark

•    Verbindungsstelle Estland

•    Verbindungsstelle Finnland

•    Verbindungsstelle Großbritannien

•    Verbindungsstelle Irland

•    Verbindungsstelle Island

•    Verbindungsstelle Israel

•    Verbindungsstelle Lettland

•    Verbindungsstelle Litauen

•    Verbindungsstelle Luxemburg

•    Verbindungsstelle Niederlande

•    Verbindungsstelle Norwegen

•    Verbindungsstelle Polen

•    Verbindungsstelle Schweden

•    Verbindungsstelle Slowakische Republik

•    Verbindungsstelle Tschechische Republik

 

Die Verbindungsstellen sind unter folgender Anschrift zu erreichen:

 

Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft

Düsseldorfer Straße 193

47053 Duisburg

 

Telefon: (02 03) 29 52 -0

Telefax: (02 03) 29 52 -130

E-Mail: verbindungsstellen@bg-verkehr.de

Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland finden sie unter www.dguv.de/verbindungsstelle .

 

 

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