Organisation von wiederkehrenden Prüfungen

Schadhafte Fahrzeuge, Maschinen und deren Teile bergen Gefahrenquellen, die die Sicherheit der damit arbeitenden Personen gefährdet. Um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen und beheben zu können, sind daher für Arbeitsmittel regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben.

Mann mit Klemmbrett prüft Trittbrett

Neben der Sicht- und Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme durch den Benutzenden unterliegen Arbeitsmittel, wie z. B. Fahrzeuge, Behälter, Maschinen und bauliche Einrichtungen, aufgrund von verkehrs-, arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften regelmäßigen Prüfpflichten.

Die Prüfpflichten nach den Arbeits- und Gesundheitsvorschriften ergeben sich aus den Ergebnissen der Gefährdungsermittlung. 

Beispiele für typische Intervalle in der Entsorgungswirtschaft

Abfallsammel-/Behälterfahrzeuge

(älter als drei Jahre)

12 Monate

6 Monate

Hauptuntersuchung

Sicherheitsprüfung

nach StVZO

nach StVZO

Abfallsammel-/Behälterfahrzeuge

jährlich

 

nach DGUV Vorschrift 70

Abrollbehälter

jährlich

 

nach DGUV Information 214-017 (Musterprüfbefund)

Pressen 

jährlich

 

nach DGUV Information 214-018

Flurförderzeuge

jährlich

 

nach DGUV Vorschrift 68

Radlager/Bagger

jährlich

 

nach DGUV Regel 100-500

Elektrische Tore 

jährlich

 

nach ASR A1.7

Die grundlegende Vorgehensweise hinsichtlich der Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang, Fristen und Durchführung erforderlicher Prüfungen sowie der Bestimmung der Prüferinnnen und Prüfer ist in der Technischen Regeln für Betriebssicherheit "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (TRBS 1201) detailliert beschrieben. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist gut beraten, in einer Übersichtstabelle das Arbeitsmittel und die Prüfintervalle zu benennen sowie vorgenommene Prüfungen zu dokumentieren.

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