Arbeitsschutz organisieren

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer sind Sie verantwortlich für die Organisation der Arbeitssicherheit der Beschäftigten in Ihrem Betrieb. Das heißt, dass die Arbeitsplätze und Abläufe im Unternehmen so gestaltet sein müssen, dass sie die Gefahr, Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu erleiden, so gering wie irgend möglich halten. Dies erreichen Sie nur mit einer strukturierten Arbeitsschutzorganisation.

Gerade im Güterkraftverkehr fallen im Arbeitsschutz vielfältige Aufgaben an, denn als Unternehmerin oder Unternehmer organisieren Sie nicht nur den Arbeitsschutz auf dem eigenen Betriebsgelände, sondern auch für den Einsatz ihrer Beschäftigten im öffentlichen Straßenverkehr und in den Betrieben Ihrer Kunden.

Wichtige Aufgaben für Unternehmen der Branche Güterkraftverkehr sind dabei, z. B. die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die Auswahl gut ausgebildeter und geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beschaffung geeigneter und sicherer Fahrzeuge und Arbeitsmittel, die Unterweisung der Beschäftigten, die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen sowie die Organisation des innerbetrieblichen Verkehrs.

Die BG Verkehr unterstützt Sie mit ihrem vielfältigen Beratungs- und Informationsangebot bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. 

Chef reicht Fahrer Unterlagen
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Wie werden Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten betrieblich organisiert? Welche Strukturen werden dafür benötigt? Was ist insbesondere im Güterkraftverkehr zu regeln, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu Schaden kommen?
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Mann füllt Checkliste aus
Gefährdungsbeurteilung
Um den allgemeinen Grundsatz des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen, verlangt der Gesetzgeber von Unternehmerinnen und Unternehmern, dass sie die Arbeitsbedingungen in ihrem Betrieb beurteilen und entsprechende Maßnahmen daraus ableiten.
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Lkws nebeneinander
Beschaffen und Bereitstellen geeigneter Fahrzeuge
Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen und für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen sein. Fahrzeuge sind nach dem jeweiligen Einsatzzweck bereitzustellen.
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Mann prüft Räder vom Lkw
Prüfung von Fahrzeugen
Wie bei allen Arbeitsmitteln können bei Fahrzeugen mit der Zeit Mängel auftreten, die die Sicherheit beeinträchtigen. Fahrerinnen und Fahrer führen deshalb vor jeder Fahrt eine Sicht- und Funktionsprüfung durch. Abgesehen von der amtlichen Prüfung auf verkehrssicheren Zustand im Rahmen der Hauptuntersuchungen muss aber mindestens einmal jährlich auch eine Prüfung auf den arbeitssicheren Zustand durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person erfolgen.
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Fahrbahnmarkierungen auf dem Betriebsgelände einer Spedition
Innerbetrieblicher Verkehr
Beim innerbetrieblichen Transport und Verkehr geschehen immer wieder tödliche Arbeitsunfälle. Gefährlich können bauliche, technische und organisatorische Mängel sein, aber auch das Fehlverhalten von Beschäftigten. Gründliche Unterweisungen sowie klare Regeln und Absprachen beugen Unfällen vor.
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