Instandhaltung

Die Luftfahrzeuginstandhaltung umfasst die Wartung, Reparatur und Pflege von Luftfahrtzeugen und ist unerlässlich für die Verfügbarkeit technisch einwandfreier Flugzeuge, um Passagiere und Fracht an jeden Punkt der Welt sicher zu befördern. Um einen reibungslosen Instandhaltungsbetrieb zu gewährleisten, muss der Unternehmer nicht nur das notwendige technische Equipment vorhalten, sondern auch geschultes und entsprechend qualifiziertes Personal.

Werften und Werkstätten dienen der Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Bodengeräten oder deren Komponenten. Die Arbeiten sind gekennzeichnet durch besondere Anforderungen zur Qualitätssicherung und eine hohe Qualifikation der beteiligten Personen.

Flugzeug im Hangar zur Wartung

Häufig müssen Arbeitsverfahren, Werkzeuge und Betriebsstoffe eingesetzt werden, die von den internationalen Herstellern verbindlich vorgeschrieben werden. Dabei sind Erfahrung und Fachwissen erforderlich, um den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gerecht zu werden. Bei Arbeiten am Luftfahrzeug müssen zudem viele Arbeiten in einer Höhe von 4 - 10 m durchgeführt werden. Stolpern und Stürzen gehören zu den typischen Gefährdungen.

Arbeiten in engen Räumen, Tankbegehung

Von einer Tankbegehung spricht man, sobald sich der Kopf des Mitarbeiters innerhalb des Behälters (zum Beispiel eines Flugzeugtanks) befindet. Ein Kraftstoffbehälter darf erst begangen werden, wenn eine schriftliche Beauftragung und Freigabe vorliegt. Diese Freigabe setzt eine atembare Umgebungsluft voraus, das heißt, die Luft im Tank muss sich unterhalb einer klar definierten Gaskonzentration befinden. Das wird sichergestellt durch eine technische Be- und Entlüftung sowie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Dabei wird die Begehung in der Regel in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Kategorie 1: Tankräume mit einem direkten Zugang von außen, die jedoch auf Grund ihrer geringen Abmessung nicht vollständig, das heißt mit dem ganzen Körper "begangen" werden können.
  • Kategorie 2: Tankräume, die einen direkten Zugang haben und vollständig "begehbar" sind.
  • Kategorie 3: Hier besteht zusätzlich eine Zugangsmöglichkeit für Hilfspersonal zur Bergung und Versorgung von Mitarbeitern in Notfallsituationen.
  • Kategorie 4: Es besteht keine Zugangsmöglichkeit für Rettungspersonal in Notfällen. Im Ernstfall muss entsprechend einem vorbereiteten und trainierten Verfahren die Tragfläche aufgesägt werden, um die Rettung eines in Not geratenen Beschäftigten zu gewährleisten.

Schutzmaßnahmen

Beschäftigte, die Arbeiten in engen Behältern durchführen, müssen einer regelmäßigen medizinischen Vorsorge unterzogen werden, um die Tauglichkeit sicherzustellen. Der Mitarbeiter, der den Tank "begeht", ist entsprechend den sicherheitstechnischen Anforderungen mit einer vorschriftsmäßigen Schutzbekleidung auszustatten. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Overall aus antistatischem Material ohne Taschen oder andere hervorstehende Kleidungsteile. Notwendig ist außerdem ein spezieller Schuh, der das Fortbewegen im Tank nicht behindert. Über ein Notfunkgerät oder eine zertifizierte Notsignalanlage wird ständiger Kontakt zur Tankwache aufrechterhalten. Nachdem der Mitarbeiter seine rote Namensflagge am Behältereingang an der vorgesehenen Stelle gesetzt hat und ein weiterer Kollege als Tankwache bereitsteht, beginnt die eigentliche Arbeit im Behälter.

In einer Gefährdungsbeurteilung werden organisatorische und technische Schutzmaßnahmen festgelegt, um neben allen Sicherheitsvorkehrungen eine ständige Überwachung und alle Voraussetzungen zur schnellstmöglichen Einleitung einer Rettungskette sicherzustellen.

Flurförderzeuge und andere Hilfsmittel

Gabelstapler

Flurförderzeuge sind z.B. Gabelstapler mit Einrichtungen zum Anheben von Lasten. Im Fahr- und Rangierbereich von Gabelstaplern besteht eine erhöhte Gefährdung für Fahrer und für Dritte. Der Umgang mit Gabelstaplern ist aufgrund ihrer Bauart und der damit verbundenen physikalischen Fahreigenschaften gefährlich. Deshalb dürfen nur Personen, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden, solche Geräte bedienen. Der Unternehmer darf Personen mit dem Führen von Gabelstaplern beauftragen, welche mindestens 18 Jahre alt sowie geistig und körperlich geeignet sind. Darüber hinaus ist eine Befähigung im Umgang mit Flurförderzeugen nachzuweisen.

Hubarbeitsbühnen

Wenn Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen in der Höhe durchgeführt werden müssen, ist der Einsatz von Hubarbeitsbühnen erforderlich. Sie dürfen nur entsprechend dem vom Hersteller vorgegebenen Verwendungszweck eingesetzt werden. Die Arbeitsabläufe müssen einschließlich aller vorhersehbaren kritischen Situationen genau geplant werden. Auch die Standsicherheit von Hubarbeitsbühnen hat Grenzen. Die Bediener müssen deshalb nicht gut ausgebildet und unterwiesen, sondern auch umsichtig sein. Darüber hinaus ist eine schriftliche Beauftragung mit den entsprechenden Voraussetzungen zum Führen solcher Liftplattformen erforderlich.

Lastaufnahmeeinrichtungen

Lastaufnahmeeinrichtungen stellen die Verbindung zwischen der Last und dem Tragmittel her. Eine deutlich erkennbare Kennzeichnung dieser Einrichtung sagt dem Benutzer, welche zulässige Traglast die Einrichtung aufnehmen kann. Zudem muss die bestimmungsgemäße Verwendung berücksichtigt werden. Es dürfen nur regelmäßig geprüfte Lastaufnahmeeinrichtungen eingesetzt werden. Die Prüfung erfolgt in der Regel durch die so genannte "zur Prüfung befähigte Person".

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