Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei

26.02.2020 - Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat in der Sitzung am 5. Dezember 2019 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei (Abschnitt G) mit Wirkung vom 1. Januar 2020 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die Bruchteile des Durchschnittsjahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Ehegatten und Lebenspartner der Küstenfischer, die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenfischer und die ab 1. Januar 2020 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefischerei beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 17. Februar 2020 unter dem Aktenzeichen 415-69330.9-415/2020.

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