Durchschnittsheuern für Seeleute in der Großen Hochseefischerei

05.05.2020 - Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat in der Sitzung am 24. März 2020 neue Durchschnittsheuern für Seeleute in der Großen Hochseefischerei (Abschnitt I der Beitragsübersicht) beschlossen.

Die Festsetzungen tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 24. April 2020 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 1156/2020.

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