DGUV Regel 101-011 - Einsatz von Schutznetzen

DGUV Regel 101-011 - Einsatz von Schutznetzen

DIN A5, 60 Seiten


Die Regel findet Anwendung auf den Einsatz von Schutznetzen und Netzzubehör, die als Einrichtungen zum Auffangen von Personen verwendet werden.

Inhalt:

  • Anwendungsbereich
  • Bereitstellung
  • Benutzung
  • Unterweisung
  • Prüfung
  • Wartung
  • Aufbewahrung und Instandsetzung
Weitere Informationen

Materialnummer: 670-091-430

Stand: 07/2016


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