DGUV Vorschrift 69 - Flurförderzeuge (bisher GUV-V D27)
mit Durchführungsanweisungen vom April 2004
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Flurförderfahrzeuge, einschließlich Anhänger. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung.
Inhalt:
- Geltungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Bau und Ausrüstung
- Betrieb
- Prüfungen
- Ordnungswidrigkeiten
- Weitere Informationen
-
Heft, DIN A5, 44 Seiten
Materialnummer: 670-090-390
Stand: 01/1997
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