Die EU setzt auf Assistenzsysteme
Alle Kraftfahrzeuge müssen zukünftig mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein: intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, Warnsystem bei Müdigkeit sowie nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Rückfahrassistent und Notbremslicht. Eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung soll dem Zweck dienen, kritische unfallbezogene Parameter und Informationen kurz vor, während und unmittelbar nach einem Aufprall aufzuzeichnen und zu speichern.
Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge wird außerdem die Ausrüstung mit einem Notfall-Spurhalteassistenten und einem Notbrems-Assistenzsystem Pflicht.
Neben den bereits vorgeschriebenen Spurhaltewarn- und Notbremsassistenzsystemen müssen Busse und Lastkraftwagen zusätzlich mit hochentwickelten Systemen ausgerüstet sein, die Fußgänger und Radfahrer erkennen können, die sich in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs befinden (Abbiegeassistent).
Die Vorgaben gelten für alle neuen EU-Typgenehmigungen ab dem 6. Juli 2022 und für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 7. Juli 2024. Notbrems-Assistenzsysteme für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge müssen bei neuen EU-Typgenehmigungen ab dem 7. Juli 2024 und bei allen neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 7. Juli 2026 auch Fußgänger und Radfahrer erkennen.
Entgegen den Bemühungen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bleiben die Notbremsassistenzsysteme weiterhin abschaltbar, müssen aber bei jedem Neustart wieder aktiv sein.
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