Richtig lüften schützt vor Covid-19-Infektion

Neben der Tröpfcheninfektion ist die Übertragung durch virenbelastete Aerosole der Hauptübertragungsgrund für die Ansteckung mit Covid-19. Mit ausreichender Lüftung und sicherem Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) lässt sich das Risiko signifikant senken. Wichtige Empfehlungen enthält ein Infoblatt der BG Verkehr.

Der Sommer geht zu Ende und die meisten Virologen blicken besorgt auf die kältere Jahreszeit. Sie befürchten deutlich steigende Zahlen von Covid-19-Infektionen, wenn sich das öffentliche Leben in das Innere von Gebäuden verlagert. Grund für die Besorgnis: Mittlerweile ist klar, dass sich das Coronavirus nicht nur durch direkten Kontakt zu Infizierten überträgt, sondern auch durch virenbelastete Aerosole, die sich teilweise stundenlang in der Luft halten können.

Das bekannteste Beispiel: Die Chorprobe von Mount Vernon bei Seattle, bei der ein erkrankter Sänger 52 der insgesamt 61 Chormitglieder infizierte, obwohl ein großer Teil der Sänger keinen direkten Kontakt zu dem Infizierten hatte. Solche Ereignisse sind natürlich theoretisch auch für ein Großraumbüro oder ein Verteilzentrum denkbar. Allerdings lässt sich das Infektionsrisiko durch Aerosole durch richtiges Lüften und den sachgemäßen Umgang mit Klimaanlagen und anderen RLT-Anlagen deutlich senken. Auch in der neuen Arbeitsschutzregel spielen die Themen Lüftung und RLT-Anlagen eine wichtige Rolle.

Eine ausführliche und gleichzeitig verständliche Information zum Thema bietet die Schrift "Lüftungsverhalten und Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS".
Sie steht jetzt auf der Website der BG Verkehr zum kostenlosen Download bereit.

Die fünf goldenen Regeln beim Lüften: 

  1. Lüften Sie die Räume bei Tätigkeitsaufnahme und an­schließend in regelmäßigen Abständen.
  2. Lüften Sie Besprechungsräume bereits vor der Benut­zung für mindestens 15 Minuten, insbesondere, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben.
  3. Verkürzen Sie das Lüftungsintervall bei Stoßlüftung von den nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 3.6 Lüftung empfohlenen 60 Minu­ten auf 20 Minuten.
  4. Lüften Sie je nach Außentemperatur für drei Minuten (Winter) bis zehn Minuten (Sommer).
  5. Thermische Unbehaglichkeit ist zugunsten des da­durch verbesserten Gesundheitsschutzes in Kauf zu nehmen.

 "Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über RLT-Anlagen ist insgesamt als gering einzustufen, wenn sie über geeignete Filter verfügen oder einen hohen Außenluftanteil zuführen", heißt es in der Infoschrift der BG Verkehr. Der Teufel steckt allerdings im Detail. Welche Filter geeignet sind, wird deshalb genau erläutert. Wichtig auch: Die Umluftanteile müssen möglichst geringgehalten werden.

Anders sieht die Empfehlung bei dezentralen RLT-Geräten aus, wie beispielsweise Split-Klimaanlangen oder Heizlüfter. Diese Geräte saugen Raumluft (Sekundärluft) an, kühlen oder erwärmen sie und geben sie zurück in den Raum. Sie verfügen in der Regel nicht über Filter, die Aerosole effektiv abscheiden. Deshalb sollen sie nur dann genutzt werden, wenn sich lediglich eine Person im Raum aufhält. Das gleiche gilt übrigens auch für Ventilatoren.

In der Informationsschrift finden sich natürlich auch Hinweise zur Nutzung von Luftreinigern und Luftbefeuchtern sowie zum Betrieb und zur Instandhaltung von RLT-Anlagen.

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