Mehr Versicherungsschutz im Homeoffice
Zwar standen Beschäftigte, wenn sie im Homeoffice tätig sind, auch bisher schon unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert waren neben der Arbeitstätigkeit auch Betriebswege wie der Weg zum Drucker. Anders als im Betrieb waren aber im eigenen Haushalt Wege, um etwa ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, nicht versichert. Das hat sich mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das im Juni in Kraft getreten ist, geändert.
Eine weitere Änderung: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie nun auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. Für Beschäftigte, die im Betrieb arbeiten, galt das bisher schon.
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