Wann ist COVID-19 ein Arbeitsunfall?
Ausführliche Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles sind im Wesentlichen folgende Punkte:
Es liegen akute Symptome einer Erkrankung vor. Eine positive Testung ohne Symptome reicht nicht aus.
Es hat nachweislich einen Kontakt zu einer infizierten Person (sogenannte Indexperson) während der versicherten Tätigkeit gegeben.
Die Intensität des Kontaktes hat nachweislich eine Infektion begünstigt (ausreichende Einwirkungsdauer). Hierbei kommt es für die Frage der Ansteckung wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an. Entscheidend sind Faktoren wie die Entfernung zur Indexperson, die Dauer des Kontaktes, das Tragen von Schutzmasken sowie die Belüftungssituation zur Zeit des Kontaktes.
Die BG Verkehr berücksichtigt bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles stets auch, ob im maßgeblichen Zeitraum Kontakt zu anderen Indexpersonen in nicht versicherten Lebensbereichen (zum Beispiel Familie, Freizeit oder Urlaub) bestanden hat.
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