Vertreterversammlung beschließt Satzungsänderungen
Aufgrund der Verordnungen und Verfügungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie sowie zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder der Vertreterversammlung wurde die ursprünglich für den 9. Dezember 2021 terminierte Präsenzsitzung 2/2021 der Vertreterversammlung abgesagt. Die Beschlüsse wurden in einem schriftlichen Umlaufverfahren herbeigeführt.
Die Vertreterversammlung hat in diesem Abstimmungsverfahren zwei zum Teil umfangreiche Nachträge zur Satzung der BG Verkehr beschlossen. Bei der Satzung handelt es sich um Rechtsnormen, die sowohl die Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten der BG Verkehr als auch die Rechte und Pflichten ihrer Mitgliedsunternehmen verbindlich regeln.
Der beschlossene sechste Nachtrag zur Satzung betrifft vor allem Änderungen, die aufgrund der Einführung des gemeinsamen Gefahrentarifs mit der ehemaligen See-Berufsgenossenschaft ab dem 1. Januar 2022 notwendig geworden sind. Daneben wurde der siebte Nachtrag zur Satzung beschlossen. Er räumt der Vertreterversammlung dauerhaft die Möglichkeit ein, auch aus wichtigen Gründen wie etwa Pandemien ohne Sitzung schriftlich abzustimmen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat Ende Dezember 2021 die Nachträge zur Satzung genehmigt.
und insbesondere zu den Nachträgen zur Satzung, in denen die Änderungen nachzuvollziehen sind.
Darüber hinaus hat das Gremium die Jahresrechnung 2020 der BG Verkehr abgenommen und dem Vorstand und der Geschäftsführung wegen dieser Jahresrechnung Entlastung erteilt. Außerdem wurde der Haushaltsplan 2022 in der vorgelegten Fassung festgestellt.
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