BG Verkehr fördert Verkehrssicherheitskonzepte
Oft sind individuelle Konzepte zur Unfallvermeidung am wirkungsvollsten. Die BG Verkehr möchte ihre größeren Mitgliedsunternehmen (mehr als 100 Beschäftigte) ermuntern, Unfallursachen und Risiken für Verkehrsunfälle zu analysieren und daraus Maßnahmen zur Unfallverhütung abzuleiten. Diese müssen mindestens ein Viertel der Beschäftigten erreichen. Ein Expertengremium der BG Verkehr bewertet das schriftlich ausgearbeitete Konzept hinsichtlich seiner vermutlichen Wirksamkeit. Maximal werden pro Konzept 30.000 Euro Fördergeld vergeben. Bauliche Maßnahmen, technische Ausstattung oder gesetzlich geforderte Weiterbildungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Welche Inhalte sollten Mitgliedsunternehmen berücksichtigen?
Gefördert werden betriebliche Konzepte zur Reduzierung des Unfallgeschehens bei beruflicher Teilnahme am Straßenverkehr, im innerbetrieblichen Verkehr und auf Arbeitswegen. Die Unternehmen können zum Beispiel bestimmte Fahrmanöver oder die Nutzung von Fahrerassistenzsystemen üben lassen, die betrieblichen Abläufe optimieren oder Schulungen zum umsichtigen Verhalten im Straßenverkehr anbieten.
Die Inhalte können wahlweise von externen Dienstleistern oder Fachleuten im Betrieb umgesetzt werden. Anmeldeschluss für eine Förderung von Projekten im Jahr 2023 ist der 10. Juni 2022.
E-Mail: verkehrssicherheit@bg-verkehr.de
Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings
Selbst langjährige Profis am Steuer sind oft noch überrascht von den konkreten Fahrerlebnissen bei einem Fahrsicherheitstraining. Unabhängig davon, wie groß ein Unternehmen ist, unterstützt die BG Verkehr die Teilnahme von maximal 30 Personen pro Betrieb. Beantragt werden sollte die Förderung möglichst frühzeitig vor dem Training. Die Fördermittel sind begrenzt und es besteht kein Rechtsanspruch.
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