Nachgehende Vorsorge: Angebot zur Früherkennung wird 50
Krebserzeugende Stoffe lösen eine Erkrankung manchmal erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Kontakt aus. Um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, müssen Arbeitgeber daher auch ihren ehemaligen Mitarbeitenden eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, wenn sie krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgesetzt waren. Diese sogenannte nachgehende Vorsorge übernehmen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die Arbeitgeber.
Um diese Arbeitnehmer bestmöglich betreuen zu können, haben sie besondere Einrichtungen gegründet. Sie sind spezialisiert und gewährleisten, dass die Vorsorge regelmäßig nach besten medizinischen Standards durchgeführt wird. Eine dieser Einrichtungen ist die 1972 als „Zentrale Erfassungsstelle Asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer“ gegründete Gesundheitsvorsorge (GVS) in Augsburg. In diesem Jahr feiert sie ihr 50-jähriges Bestehen.
Gefährliche Stäube sind für drei Viertel aller Todesfälle durch Berufskrankheiten verantwortlich
Die GVS kümmert sich um Menschen, die während ihres Berufslebens Stäuben von Asbestfasern, kristallinem Siliciumdioxid (Quarzstaub) oder künstlichen Mineralfasern ausgesetzt waren. Sie haben das Risiko, an Lungenveränderungen, Lungenkrebs oder asbestverursachten Weichteiltumoren (Mesotheliome) des Rippenfells, des Bauchfells oder des Herzbeutels zu erkranken.
Wie wichtig das kostenlose und umfangreiche Angebot der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist, zeigen die Zahlen: 2020 waren insgesamt 253.866 Menschen für die nachgehende Vorsorge gemeldet. 1.781 Menschen starben 2020 an den Folgen von Berufskrankheiten, die durch gefährliche Stäube verursacht wurden – das sind drei Viertel aller Todesfälle durch Berufskrankheiten in diesem Jahr.
Weitere Informationen: www.dguv-vorsorge.de
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