Gesichtsmasken: Neue Packliste für Verbandkästen
Die kleinen Betriebsverbandkästen (DIN 13157) und die großen Betriebsverbandkästen (DIN 13169) müssen nun auch mit Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683) bestückt sein. Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen.
Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster. Die Aktualisierung der Normen wurde genutzt, um deren Menge in den Kästen zu erhöhen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt, die vorhandenen Verbandkästen in Betriebsstätten im Rahmen der nächsten Überprüfung zu ergänzen.
Auch in Pkw-Verbandkästen müssen künftig Mund-Nasen-Bedeckungen enthalten sein. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet dazu eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.
Die aktuelle Packliste für Betriebs- und Kfz-Verbandkästen nach der überarbeiteten DIN-Norm gibt es auf der Website der DGUV.
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