Masken am Arbeitsplatz: Das müssen Arbeitgebende beachten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, wie die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes in die Gefährdungsbeurteilung integriert werden können. Neben der Festlegung von Trage- und Erholungszeiten müssen sie beispielsweise die Frage berücksichtigen, ob den Beschäftigten Masken zur Verfügung zu stellen sind. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, müssen Beschäftigte eine Maske tragen. Die Kosten dafür tragen laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung die Arbeitgebenden.
Das Tragen einer Maske ist beispielsweise dann notwendig, wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann oder keine ausreichende Lüftung gegeben ist. Weitere Hinweise enthält auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Zu beachten sind ferner die jeweiligen Hinweise der Bundesländer zur Maskenpflicht.
Das Arbeitsschutzgesetz sieht eine Unterweisung für Beschäftigte vor, die Persönliche Schutzausrüstung nutzen. Dazu zählt auch die FFP2-Maske. Eine fachkundige Person muss den Beschäftigten erläutern, wie die Maske richtig an- und abgelegt wird.
Zur Tragedauer der Masken bei beruflichen Tätigkeiten gibt die DGUV-Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" einen Anhaltswert vor: Für gesunde Erwachsene wird dort bei mittlerer Aktivität eine Tragezeit von 75 Minuten und eine Tragepause von jeweils 30 Minuten empfohlen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss dann geprüft werden, ob aufgrund bestimmter Umstände eine verlängerte oder verkürzte Gebrauchsdauer in Frage kommt. Bei beruflichen Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzmasken der Klasse FFP2 erfordern, muss den Beschäftigten gemäß Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Angebotsvorsorge angeboten werden.
in Betrieben hat die BG Verkehr zusammengestellt.
Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, veranschaulicht ein Übersichtsplakat.
Ein weiteres Plakat der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erklärt, wie man Masken richtig benutzt.
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