Coronavirus: BG Verkehr passt Empfehlungen an
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind vom Verordnungsgeber zurückgezogen worden – aber die Corona-Pandemie ist leider noch nicht vorbei. Es obliegt jetzt allerdings den Unternehmen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die geeigneten Schutzmaßnahmen festzulegen, wenn bei bestimmten Tätigkeiten oder Arbeitssituationen ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Beschäftigten auftritt.
Die BG Verkehr hat ihre von den Mitgliedsunternehmen sehr geschätzten Hinweise und Empfehlungen der neuen Rechtslage angepasst. Ihre Empfehlungen zum Corona-Infektionsschutz stellen Bausteine dar, mit denen Betriebe auch weiterhin einen guten Infektionsschutz schaffen können. In Abhängigkeit von regionalen Entwicklungen und tätigkeitsspezifischen Gefährdungen können Unternehmerinnen und Unternehmer daraus ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln. Unterstützung erhalten sie dabei von den betrieblichen Akteuren des Arbeitsschutzes, zum Beispiel Betriebsärzten und Betriebsärztinnen und Sicherheitsfachkräften.
Hilfestellung bietet auch eine Reihe von Empfehlungen, die das Bundesarbeitsministerium auf seiner Website veröffentlicht hat. Arbeitgebende erhalten hier Erklärungen und Hintergründe zur Gefährdungsbeurteilung sowie Hinweise zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen – zum Beispiel zur Zulässigkeit einer Maskenpflicht im Unternehmen oder zur Notwendigkeit, Daten zum Impf- oder Genesenenstatus zu löschen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der 3G-Regel erhoben wurden.
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