Radon-Messung an Arbeitsplätzen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) will die Radon-Belastung an Arbeitsplätzen untersuchen. An der geplanten Studie teilnehmen können Betriebe, für die keine gesetzliche Radon-Messpflicht nach dem Strahlenschutzgesetz besteht.

Radon ist ein radioaktives Gas, das deutschlandweit im Boden vorkommt und sich in Gebäuden sammeln kann. Wer längere Zeit erhöhten Radonmengen ausgesetzt ist, hat ein gesteigertes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. In Radon-Vorsorgegebieten sind Arbeitgeber seit 2021 deshalb verpflichtet, die Konzentration bestimmen zu lassen. Bei Werten über dem gesetzlichen Referenzwert müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden.

Betriebe, die nicht in einem solchen Vorsorgegebiet angesiedelt sind und für die deshalb keine gesetzliche Radon-Messpflicht nach dem Strahlenschutzgesetz besteht, können sich jetzt für eine solche kostenlose Messung beim BfS bewerben. Voraussetzung ist, dass sie Arbeitsplätze in Keller- oder Erdgeschossen haben.

Insgesamt sollen laut BfS mindestens 2.000 Messungen, quotiert nach Branchen und Regionen, stattfinden. Pro Betrieb kann die Radon-Konzentration in der Regel an bis zu zwei Arbeitsplätzen bestimmt werden.

Infos zur Studie und zu den Teilnahmebedingungen

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