Automatische Aktivierung der elektrischen Feststellbremse: Technik, die Leben rettet!

Eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen – das ist das Ziel der Vision Zero. Zur Umsetzung einer Kultur der Prävention wurden Handlungsfelder definiert, die "Sieben Goldenen Regeln". Wie sie in der Praxis aussehen, stellen wir in unserem Newsletter vor, heute die Regel „Maschinen, Technik, Anlagen – sicher und gesund!“

Automatisch aktivierbare Feststellbremsen sind im Pkw bereits weit verbreitet, nicht aber in Lkw. Daher setzt sich die BG Verkehr seit Jahren für einen flächendeckenden Einsatz der automatischen Aktivierung der elektrischen Feststellbremse im Nutzfahrzeugbereich ein. Denn immer wieder kommt es zu Unfällen, bei denen Versicherte der Berufsgenossenschaft von ihren eigenen Fahrzeugen überrollt werden. Allein in den Jahren zwischen 2011 und 2018 gab es mindestens 65 schwere und tödliche Unfälle durch das Wegrollen von Lkw – das sind etwa acht schwer verletzte Beschäftigte pro Jahr. Es ist deshalb wichtig, dass die Feststellbremse in dem Moment automatisch aktiviert wird, wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer den Platz hinter dem Lenkrad verlässt.

Präventionsschwerpunkt der BG Verkehr

„Das Wegrollen von Fahrzeugen und die daraus resultierenden Gefährdungen sind aufgrund ihrer Schwere einer unserer Präventionsschwerpunkte der Vision Zero-Strategie der BG Verkehr. Schließlich wird bei etwa jedem dritten schweren Unfall ein Mensch getötet. Deshalb hat die BG Verkehr sich seit mehreren Jahren für die Neuregelung eingesetzt“, sagt Hans Heßner, Referent für Straßenverkehr der BG Verkehr. „Wir erhoffen uns von der automatischen Aktivierung elektrischer Feststellbremsen, dass schwere und tödliche Unfälle durch das Wegrollen von Nutzfahrzeugen komplett vermieden werden können", so Heßner weiter.

Der Vorschlag für die EU-weite Einführung einer automatischen Aktivierung elektrischer Feststellbremsen in Nutzfahrzeugen wurde maßgeblich von der BG Verkehr mitinitiiert. So wurde die Verordnung UN/ECE‑R 13 folgendermaßen verändert:

  • Ab September 2024 gilt die Pflicht zur automatischen Aktivierung elektrischer Feststellbremsen für neue Fahrzeugtypen.
  • Ab September 2026 gilt sie für alle Neufahrzeuge.

In der Verordnung heißt es, dass sich die Feststellbremse beim stehenden Fahrzeug selbsttätig aktiviert, wenn die Zündung ausgeschaltet oder der Fahrerplatz verlassen wird. Die neuen Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit einer elektrischen Feststellbremsanlage.

Bis die automatische Aktivierung elektrischer Feststellbremsen flächendeckend in Fahrzeugen vorhanden ist, vergeht noch einige Zeit. Aber bereits jetzt bieten Fahrzeughersteller die automatische Aktivierung von elektronischen Feststellbremsen an, die bei einem Neukauf mitbestellt werden können.

Bis alle Fahrzeuge damit ausgestattet sind, ist Vorsicht geboten, vor allem beim Kuppeln und beim Be- und Entladen. Nicht nur wenn ein Fahrzeug auf einem Gefälle steht, muss die Feststellbremse aktiviert werden. Vielmehr sollte sie beim Verlassen des Fahrerhauses immer betätigt werden. Ebenso wird mit den Feststellbremsen des Anhängers verfahren. Zum sicheren Abstellen gehört auch der Unterlegkeil unter einem der Hinterräder. Unterlegkeile in beide Richtungen kommen dann zum Einsatz, wenn beispielsweise die Ladefläche mit einem Stapler befahren wird.

Im Sinne der Vision Zero bietet sich das Thema „Sicheres Abstellen von Fahrzeugen“ auch als Inhalt einer Unterweisung an. So können Vorgesetzte ihre Beschäftigten vor schweren Unfällen oder sogar vor dem Tod bewahren.

Angebote und Informationen der BG Verkehr: 

Unterweisungskarte G5: Fahrzeug sicher abstellen

Abstellen und Kuppeln

Spiel für Fahrprofis

Einkaufsratgeber für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Animationsfilm – Wegrollen beim Kuppeln 

Weitere Beiträge im Newsletter der BG Verkehr zu den "Sieben Goldene Regeln":

Übernehmen Sie Führung – zeigen Sie Flagge!

Ziele definieren – Programm aufstellen!

Artikelaktionen