Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht in neuen Fahrzeugtypen

Zahlreiche sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme sind seit Juli Pflicht für neue Fahrzeugtypen in den EU-Mitgliedsstaaten. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt im Jahr 2024.

Grundlage ist die überarbeitete „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ (General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144). Diese Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen trat bereits im Januar 2020 in Kraft.

Nach Einschätzung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) wird mit der europäischen General Safety Regulation die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl innerorts als auch auf Landstraßen und Autobahnen deutlich erhöht. Allerdings betrifft die Verordnung vorerst nur Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Erst zwei Jahre später müssen dann alle Neuzulassungen entsprechend ausgestattet sein. Bis dahin rät der DVR dazu, sich beim Autokauf genau zu informieren, welche Assistenten schon verbaut sind.

Vorgeschrieben werden Systeme wie Notbrems-, Abbiege-, Spurhalte- oder Rückfahrassistenten. Diese Systeme tragen dazu bei, zahlreiche oft tödlich verlaufende Unfälle, wie etwa Lkw-Auffahr- oder Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrenden zu verhindern. In den kommenden Jahren folgen dann weitere Fahrerassistenzsysteme, wie die Notbremsassistenten zum Schutz von Fußgängern (2024) oder der Unfalldatenspeicher für Lkw und Busse (2026).

Weitere Informationen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates 

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