Fahrer haftet nach Dooring-Unfall
Die gegnerische Versicherung hatte argumentiert, dass der Radfahrer eine Mitschuld habe, weil er das parkende Auto in zu geringem Abstand passiert habe. Er hätte zudem mitbekommen können, dass der Autofahrer nach dem Einparken seine Tür habe öffnen wollen. Dagegen klagte der Rennradfahrer und bekam Recht: Der Autofahrer müsse sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, urteilten die Richter. Dass der Radfahrer zu wenig Seitenabstand gehalten habe, könne nicht angenommen werden. Es habe hohes Verkehrsaufkommen geherrscht.
Auch aus der Tatsache, dass der Rennradfahrer schneller als Tempo 30 gefahren war, sei ihm kein Vorwurf zu machen, so das Gericht. Das Tempo sei an der Unfallstelle erlaubt gewesen. Zudem habe der Radfahrer „mit einer so groben Unachtsamkeit des Autofahrers“ nicht rechnen müssen. Die Richter sprachen dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zu.
Dooring-Unfälle führen immer wieder zu schweren Verletzungen von Radfahrern. Verkehrsexperten appellieren deshalb an Autoinsassen, vor dem Öffnen der Tür den „holländischen Griff“ anzuwenden. Die Fahrertür wird dabei mit der rechten Hand geöffnet, damit sich der Oberkörper automatisch nach links und der Blick über die Schulter wendet. Entsprechend wird die Beifahrertür mit der linken Hand geöffnet. In den Niederlanden wird der Griff in der Fahrschule vermittelt, daher der Name.
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