Wie warm muss es bei der Arbeit sein?

Seit dem 1. September gilt die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung. Die Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die Temperatur am Arbeitsplatz.

Für Arbeitsplätze in Unternehmen der Privatwirtschaft gelten laut der neuen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ die folgenden Mindesttemperaturwerte. Dabei basiert die Einteilung der Arbeitsschwere auf der Arbeitsstättenregel A3.5.

Arbeitshaltung

Arbeitsschwere

Leicht

Mittel

Schwer

Sitzen

+19 °C

+18 °C

-

Stehen / Gehen

+18 °C

+16 °C

+12 °C

Das bedeutet, dass die Mindesttemperaturen bei leichter und mittlerer Arbeitsschwere jeweils ein Grad unter den bisher geltenden Vorgaben der Arbeitsstättenregel liegen. Bei schweren Arbeiten bliebt die Temperatur unverändert. Dies sind allerdings Mindestwerte, von denen nach oben abgewichen werden kann.

Die Energieeinsparverordnung gilt für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023. Danach sollen wieder die regulären Mindestwerte aus der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 gelten.

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