Gefährdungsbeurteilung für die Schifffahrt und Fischerei

Die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung macht in kleinen und mittelgroßen Unternehmen oft Probleme. Als Hilfestellung bietet die BG Verkehr Formulare für eine Mustergefährdungsbeurteilung für die Seeschifffahrt und Fischerei an.

Ein zentraler Baustein für Sicherheit und Ge­sundheit bei der Arbeit ist die systematische Beurteilung der Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Die Arbeitge­berin oder der Arbeitgeber legt fest, welche Schutzmaßnahmen geeignet sind und wie sie umgesetzt werden. Die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung sind das Ar­beitsschutzgesetz und die Unfallverhütungs­vorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

„Auch auf Seeschiffen oder Fischereifahrzeu­gen müssen die Verantwortlichen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewähr­leisten und Verbesserungen anstreben. Eine Gefährdungsbeurteilung für die speziellen Tätigkeiten an Bord ist Pflicht“, sagt Stephan Schinkel, Referatsleiter Seeschifffahrt bei der BG Verkehr.

Mustervorlagen für ausgewählte Tätigkeiten im Bordbetrieb

Als Grundlage und Hilfestellung für die Ge­fährdungsbeurteilung stellt die BG Verkehr Mustervorlagen für ausgewählte Tätigkeiten im Bordbetrieb zur Verfügung. Sie wurden in Anlehnung an das Handbuch See „Arbeits­sicherheit und Gesundheitsschutz in der Seeschifffahrt und Fischerei“ erstellt. Dabei wurden für jede ausgewählte Tätigkeit drei Vorlagen erstellt.

Die Vorlage „Gefährdungs­beurteilung“ betrachtet die Beurteilung der Gefährdungen. Mit der Vorlage „Schutzmaßnahmen“, die bereits bewährte Maßnahmen empfiehlt, behält man den Überblick über die festge­legten Maßnahmen, deren Umsetzung und die Wirksamkeitskontrolle. Die dritte Vorlage „Unterweisung“ gibt Hin­weise auf mögliche Inhalte der Unterweisung und kann auch für deren Dokumentation ge­nutzt werden.

Alle Mustervorlagen müssen in­dividuell auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und wenn nötig ergänzt werden. „Als Hilfestellung für die Auswahl, Bereitstel­lung und Verwendung der benötigten Persön­lichen Schutzausrüstung (PSA) haben wir zudem eine PSA-Matrix erarbeitet“, sagt BG-Experte Schinkel.

Die Tabelle zeigt 32 Tätigkeiten, für die man Persönliche Schutzausrüstung braucht. Man sieht auf einen Blick, ob zum Beispiel beim Bunkern Gehörschutz vorgeschrieben ist. Gleich­zeitig bietet die Matrix auch eine übersicht­liche Hilfestellung bei der Beschaffung. Die Tabelle muss auf die betrieblichen Gegeben­heiten angepasst und zum Beispiel um Typen­bezeichnung und Hersteller ergänzt werden.

Die Mustervorlagen und weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der BG Verkehr.

Weitere Informationen und eine Beschreibung der Schritte zur Gefährdungsbeurteilung erhält ein Artikel in der neuen Schifffahrtsausgabe des „SicherheitsProfi“.

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