Gefährdungsbeurteilung für die Schifffahrt und Fischerei
Ein zentraler Baustein für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist die systematische Beurteilung der Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber legt fest, welche Schutzmaßnahmen geeignet sind und wie sie umgesetzt werden. Die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung sind das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
„Auch auf Seeschiffen oder Fischereifahrzeugen müssen die Verantwortlichen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten und Verbesserungen anstreben. Eine Gefährdungsbeurteilung für die speziellen Tätigkeiten an Bord ist Pflicht“, sagt Stephan Schinkel, Referatsleiter Seeschifffahrt bei der BG Verkehr.
Mustervorlagen für ausgewählte Tätigkeiten im Bordbetrieb
Als Grundlage und Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung stellt die BG Verkehr Mustervorlagen für ausgewählte Tätigkeiten im Bordbetrieb zur Verfügung. Sie wurden in Anlehnung an das Handbuch See „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Seeschifffahrt und Fischerei“ erstellt. Dabei wurden für jede ausgewählte Tätigkeit drei Vorlagen erstellt.
Die Vorlage „Gefährdungsbeurteilung“ betrachtet die Beurteilung der Gefährdungen. Mit der Vorlage „Schutzmaßnahmen“, die bereits bewährte Maßnahmen empfiehlt, behält man den Überblick über die festgelegten Maßnahmen, deren Umsetzung und die Wirksamkeitskontrolle. Die dritte Vorlage „Unterweisung“ gibt Hinweise auf mögliche Inhalte der Unterweisung und kann auch für deren Dokumentation genutzt werden.
Alle Mustervorlagen müssen individuell auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und wenn nötig ergänzt werden. „Als Hilfestellung für die Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der benötigten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) haben wir zudem eine PSA-Matrix erarbeitet“, sagt BG-Experte Schinkel.
Die Tabelle zeigt 32 Tätigkeiten, für die man Persönliche Schutzausrüstung braucht. Man sieht auf einen Blick, ob zum Beispiel beim Bunkern Gehörschutz vorgeschrieben ist. Gleichzeitig bietet die Matrix auch eine übersichtliche Hilfestellung bei der Beschaffung. Die Tabelle muss auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und zum Beispiel um Typenbezeichnung und Hersteller ergänzt werden.
Weitere Informationen und eine Beschreibung der Schritte zur Gefährdungsbeurteilung erhält ein Artikel in der neuen Schifffahrtsausgabe des „SicherheitsProfi“.
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