An digitalen Lohnnachweis denken

Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises für das Jahr 2022 endet am 16.02.2023. Der Nachweis ist die Basis für die Beitragsberechnung. Fehlt er, kann die BG Verkehr die Lohnsummen schätzen. Zudem ist ein Bußgeld möglich.

Alle Mitgliedsunternehmen, die Mitarbeiter beschäftigt hatten, mussten bis zum 16. Februar 2023 den digitalen Lohnnachweis für das Jahr 2022 an die BG Verkehr übermitteln. Auf Basis dieser Daten werden die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung berechnet. Fehlt der Lohnnachweis, kann die BG Verkehr die Lohnsummen schätzen.

Sollte der Lohnnachweis gar nicht oder nicht fristgerecht eingereicht werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bußgeldverfahren leitet die BG Verkehr ein, wenn der Lohnnachweis wiederholt nicht eingereicht wurde. Deshalb: Falls Sie den Lohnnachweis bisher nicht eingereicht haben, holen Sie dies bitte unverzüglich nach.

Weitere Informationen rund um den digitalen Lohnnachweis

Broschüre „Lohnnachweis digital“ der DGUV

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