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BG Verkehr empfiehlt: Betriebliche Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 aufrechterhalten
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Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird den deutschen Unternehmen mehr Eigenverantwortung für den betrieblichen Infektionsschutz auferlegt. Die BG Verkehr empfiehlt in diesem Zusammenhang angesichts hoher Infektionszahlen weiterhin umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen COVID-19.
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Der Vorstand der BG Verkehr hat den Beitragsfuß für das Umlagejahr 2021 festgelegt. Basierend auf den zugrundeliegenden Zahlen konnte der Beitragsfuß von 3,00 auf 2,80 gesenkt werden. Für viele Mitgliedsunternehmen bedeutet dies, dass sie weniger Beitrag für die BG Verkehr zahlen müssen.
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Nach langer pandemiebedingter Pause finden die Seminare der BG Verkehr ab Mai 2022 wieder als Präsenzveranstaltungen statt. Sicherheit und Gesundheit haben dabei auch im Seminarraum Priorität: Teilnehmen kann, wer vollständig geimpft, getestet oder genesen ist und bei der Anreise symptomfrei ist.
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Sie möchten eine Auskunft zum Versicherungsschutz, zu einer finanziellen Unterstützung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit? Seit dem vergangenen Jahr ist das Servicecenter der BG Verkehr erste Anlaufstelle für Ihre Fragen.
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Notbremsassistenten sollen noch sicherer und effektiver werden. Das sehen neue Vorgaben vor, die eine technische Expertengruppe der Vereinten Nationen beschlossen hat. Die BG Verkehr begrüßt die neuen Regelungen.
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Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben im vergangenen Jahr in 123.228 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt. Das geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die ihr Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht hat.
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Der Krieg in der Ukraine und das Leid der ukrainischen Bevölkerung haben eine Welle der Solidarität ausgelöst. Auch Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr leisten Hilfe. Die Team Schindler GmbH & Co. KG hat neben Lebensmittelpaketen auch gleich eine halbe Fuhre Krankenhausmaterial in Richtung des Krisengebietes transportiert.
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Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen hilft, ist während dieses Einsatzes, auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause gesetzlich unfallversichert. Einige Voraussetzungen gilt es aber zu beachten.
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Einen neuen Service bietet die BG Verkehr für Verantwortliche an Bord von Binnenschiffen. Interessenten erhalten sechs Mal im Jahr per E-Mail Hinweise und Material, mit dem Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterwiesen werden können.
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Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Betrieb schnelle Erste Hilfe benötigt? Ein Plakat zeigt die einzelnen Schritte auf. Verfügbar ist es in verschiedenen Sprachen und nun auch in Ukrainisch.
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Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem schweren Arbeitsunfall schafft kaum jemand allein. Wie die Betroffenen mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement unterstützt werden können, zeigt die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Arbeit & Gesundheit“.
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